Fischereischein
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
- für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
Ansprechpartner
Gemeinde Hosenfeld - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06650 9620-0
Telefax: 06650 9620-30
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-hosenfeld.de
Kontaktperson
Herr Steffen Buchholz
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Telefon Festnetz: 06650 9620-29
Fax: 06650 9620-30
E-Mail: sb@gemeinde-hosenfeld.de
Frau Nicole Dotzert
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Fax: 06650 9620-30
Telefon Festnetz: 06650 9620-28
E-Mail: nd@gemeinde-hosenfeld.de
Frau Sabine Kehm
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Telefon Festnetz: 06650 9620-25
Fax: 06650 9620-30
E-Mail: sk@gemeinde-hosenfeld.de
Internet
Landkreis Fulda - Fachdienst 3100 - Jagdbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag & Donnerstag
08:30 - 15:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 6006-1350
Telefax: 0661 6006-1390
E-Mail: kommunalaufsicht@landkreis-fulda.de
E-Mail: ordnungsrecht@landkreis-fulda.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Fulda - Kreiskasse
Empfänger: Landkreis Fulda - Kreiskasse
IBAN: DE16 5305 0180 0000 0000 17
BIC: HELADEF1FDS
Bankinstitut: Sparkasse Fulda
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer
oder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
oder
Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
oder
bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
- Passbild
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Fischereigesetz (HFischG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 3 Hessisches VerwaltungsverfahrensgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Verwaltungsgebühr in EUR
Fischereiabgabe in EUR
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein
10
7,50
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein
18
27,00
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein
36
50,00
Jugendfischereischein
(1 Jahr)
4
3,50
Jugendfischereischein
(5 Jahre)
6
17,00
Ausländerfischereischein
5
7,50
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.09.2013
Stichwörter
Angeln, Fisch, Fischen, Angelgenehmigung, Sportangler, Angelkarte, Angelerlaubnis, Fischereischein, Binnenfischerei, Angelschein, Fischerei, Fischerschein, HMUKLV, Fischer