Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Ansprechpartner
Gemeinde Hosenfeld - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06650 9620-0
Telefax: 06650 9620-30
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-hosenfeld.de
Kontaktperson
Herr Steffen Buchholz
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Fax: 06650 9620-30
Telefon Festnetz: 06650 9620-29
E-Mail: sb@gemeinde-hosenfeld.de
Frau Nicole Dotzert
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Fax: 06650 9620-30
Telefon Festnetz: 06650 9620-28
E-Mail: nd@gemeinde-hosenfeld.de
Frau Sabine Kehm
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Fax: 06650 9620-30
Telefon Festnetz: 06650 9620-25
E-Mail: sk@gemeinde-hosenfeld.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Hosenfeld: Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
- Wohnungsgeberbescheinigung - ausfüllbar 2023.pdfKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 29 in Verbindung mit §§ 17 und 28 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des "Wohnens" in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022