Zerlegungsvermessung (Grenzfestlegung) anfragen
Wenn Sie einen Teil Ihres Grundstücks abtrennen möchten, bedarf es in den meisten Fällen im Vorfeld einer Zerlegung des Flurstücks im Liegenschaftskataster. Dies wird im Rahmen eines Grenzfestlegungsverfahrens durchgeführt.
Beschreibung
Im Grundbuch wird jedes Grundstück unter einer laufenden Nummer geführt. Wenn Sie einen Teil eines Grundstücks zum Beispiel verkaufen wollen, dann kann dies nur vollzogen werden, wenn vorher ein Grenzfestlegungsverfahren durchgeführt wurde. Im Rahmen dessen werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt, auf Wunsch abgemarkt und anschließend ins Liegenschaftskataster übernommen.
Nach erfolgter Grenzfestlegung wird das Flurstück im Liegenschaftskataster zerlegt und im Anschluss vom Amt für Bodenmanagement eine Fortführungsmitteilung ausgestellt. Diese muss für die Abschreibung des Grundstücksteils im Grundbuch zugrunde liegen. Die Grenzfestlegung und Zerlegung dienen somit der Vorbereitung der Teilung des Grundstücks im Grundbuch.
Für die Teilung im Grundbuch sind verschiedene öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten. Die ausführende Vermessungsstelle steht Ihnen dabei beratend zur Seite. Insbesondere ist bei jeder Teilung eine Genehmigung nach § 7 der Hessischen Bauordnung erforderlich. Die beauftragte Vermessungsstelle prüft die rechtlichen Voraussetzungen und kann ggf. die notwendigen Unterlagen erstellen.
Zur Abmarkung:
Der Gesetzgeber stellt den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern frei, die Grenzpunkte durch Abmarkung in der Örtlichkeit kenntlich zu machen.
Durch eine Abmarkung wird ein Grenzpunkt mit Hilfe eines festen, dauerhaft und örtlich erkennbaren Grenzzeichens markiert. Diese Grenzzeichen (zum Beispiel Grenzsteine, Kunststoffmarken oder Metallbolzen) dienen dabei der Klarheit über den Grenzverlauf vor Ort und können somit auch nachhaltig zum Grenzfrieden beitragen, zum Beispiel auch zur Vermeidung von Nachbarschaftsstreitigkeiten über den Verlauf der Grenzen.
Daher sollten Sie in Erwägung ziehen, gleichzeitig die Abmarkung der Grenzpunkte durchführen zu lassen. Hierzu berät Sie gern die angefragte Vermessungsstelle.
Bei einer erst später beantragten Abmarkung, die in einem neuen Verwaltungsverfahren wiederum ausschließlich durch eine befugte Vermessungsstelle vorgenommen werden darf, muss immer zuerst eine Feststellung der abzumarkenden Grenzpunkte erfolgen, hierdurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Online-Dienst
Zerlegungsvermessung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
Grenzfestlegungen führen die im Land Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure oder die jeweils zuständigen Ämter für Bodenmanagement durch.
Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Beauftragung einer Gebäudeeinmessung nicht fristgerecht bis zur Fertigstellung des Rohbaus nachkommen, können diese Stellen nach vorheriger Aufforderung und dem Verstreichen einer Frist von 21 Tagen auch ohne Auftrag (d.h. von Amts wegen) tätig werden.
- Anschriftenliste der im Lande Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und VermessungsingenieureKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Ämter für BodenmanagementKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Landkreis Fulda
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 6006-0
Telefon: 0661 115
Telefax: 0661 6006-449
E-Mail: buergerservice@landkreis-fulda.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Fulda - Kreiskasse
Empfänger: Landkreis Fulda - Kreiskasse
IBAN: DE16 5305 0180 0000 0000 17
BIC: HELADEF1FDS
Bankinstitut: Sparkasse Fulda
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stichwörter
Landratsamt Fulda
Gemeinde Hosenfeld - Bauabteilung
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Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
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Telefax: 06650 9620-30
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Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
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E-Mail: md@gemeinde-hosenfeld.de
Frau Gerlinde Schrimpf
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Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Fax: 06650 9620-30
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Amt für Bodenmanagement Fulda -Außenstelle Lauterbach-
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Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
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Telefax: +49 611 327605200
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Im Fall der Antragsbevollmächtigung:
- Vorlage der entsprechenden Vollmacht
Im Fall, dass die Kosten von einem Dritten übernommen werden:
- Kostenübernahmeerklärung
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag auf Grenzfestlegung stellen, wenn Sie:
- Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer,
- Behörde
- oder vom obigen Personenkreis bevollmächtigt sind
Rechtsgrundlage(n)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 10 und 14 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
-
Widerspruch gegen:
- den Grenzfestlegungs- und Abmarkungsbescheid und
- die Fortführungsmitteilung.
- Klage gegen den Kostenbescheid
Verfahrensablauf
- Nach Erhalt der Anfrage erfolgt eine Beratung und auf Wunsch eine Kostenschätzung.
- Vorbereitung und Abstimmung eines Anhörungs und Vermessungstermins mit allen Beteiligten.
- Festlegung der neuen Grenzen und eventuell Abmarkung der Grenzpunkte.
- Fertigung einer Niederschrift über die Grenzfestlegung und eventuell Abmarkung und schriftliche Bekanntgabe dieser an die Beteiligten.
- Kostenfestsetzung der Grenzfestlegung durch die Vermessungsstelle.
- Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster und schriftliche Bekanntgabe mittels Fortführungsmitteilung an die Beteiligten.
- Kostenfestsetzung der Übernahme in das Liegenschaftskataster durch das Amt für Bodenmanagement.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 10 Wochen. In komplexen Fällen im Zusammenhang mit der Genehmigung nach § 7 der Hessischen Bauordnung (HBO) kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Kosten
Die Kosten werden von allen Vermessungsstellen einheitlich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) erhoben.
Die Gebühr setzt sich aus den folgenden Parametern zusammen:
- Anzahl der neu festgelegten und der festgestellten Grenzpunkte
- Wert der Vermessungsfläche
- Anzahl der abgemarkten Grenzpunkte
Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ist die Kostenschuldnerin beziehungsweise der Kostenschuldner. Im Fall, dass die Kosten von einem Dritten übernommen werden sollen, ist eine Kostenübernahmeerklärung notwendig.
Eine unverbindliche Kostenschätzung kann im Vorfeld angefragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Teilung im Grundbuch sind verschiedene öffentlich-rechtliche Vorschriften zu beachten. Die ausführende Vermessungsstelle steht Ihnen dabei beratend zur Seite. Insbesondere ist bei jeder Teilung eine Genehmigung nach § 7 der Hessischen Bauordnung (HBO) erforderlich. Die beauftragte Vermessungsstelle prüft die rechtlichen Voraussetzungen und kann gegebenenfalls die notwendigen Unterlagen erstellen.
Unterstützende Institutionen
- Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und GeoinformationKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.08.2022
Stichwörter
Flurstück, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin, Zerlegungsvermessung, Grenzwiederherstellung, Teilung Grundstück, Grenzermittlung, Grundstück, Vermessung, Abmarkung, abmarken, Vermessungsauftrag, Zerlegung, Grenzfestlegung, Grenzeinrichtung, Kataster, Grundstücksgrenze, Teilungsvermessung, Amt für Bodenmanagement, Lageplan, Grenzlänge, Grenzfestlegungsverfahren, Flurstücksvermessung, Änderung Grundstücksgrenze, Grenzbescheinigung, Teilung, Flurstückszerlegung, Grenzfeststellungsvertrag, Grenzabstand, Grenzfestlegungsbescheid, Grenzpunkt, Grenzmarke, Liegenschaftskataster, Grenze, Grenzvermessung, Grenzstein, Katasterkarte, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Flurstücksgrenze, Lage von Gebäuden