Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Hosenfeld - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06650 9620-0
Telefax: 06650 9620-30
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-hosenfeld.de
Kontaktperson
Herr Steffen Buchholz
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Fax: 06650 9620-30
Telefon Festnetz: 06650 9620-29
E-Mail: sb@gemeinde-hosenfeld.de
Frau Nicole Dotzert
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Fax: 06650 9620-30
Telefon Festnetz: 06650 9620-28
E-Mail: nd@gemeinde-hosenfeld.de
Frau Sabine Kehm
Postanschrift
Hainzeller Straße 1
36154 Hosenfeld
Fax: 06650 9620-30
Telefon Festnetz: 06650 9620-25
E-Mail: sk@gemeinde-hosenfeld.de
Internet
Formulare
Reisedokumente für Kinder
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Hinweise für Hosenfeld: Personalausweis, vorläufiger
Weiterhin benötigen wir Angaben zur Augenfarbe und Größe.
- Zustimmungserklärung - ausfüllbar 2023.pdfKeine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §1 Abs. 2 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
- https://www.personalausweisportal.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Perso, Personalausweis, Personaldokument, vorübergehend, PA, elektronischer Personalausweis, vorläufig, Identitätsdokument, neuer Personalausweis, Lichtbildausweis, Ausweis ausstellen, Beantragung, Identitätsnachweis, Ausweis, Personalausweis beantragen, Neuer PA, Ausweis beantragen