Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Beschreibung

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

    • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
    • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

    Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

    Hinweise für Hosenfeld: Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Sollte einmal eine Straßenlampe defekt sein, bitte melden Sie sich bei der 

    RhönENERGIE unter der Straßenleuchten-Hotline: 0800 0661 300 (gebührenfrei).

    Ebenfalls möglich ist die Online-Meldung unter folgendem Link: www.stoerung24.de , hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Ort und die Straße auszuwählen und mit einem Klick die defekte Lampe in einer Karte zu markieren. Die RhönENERGIE erhält so die Schadensmeldung und garantiert die schnellstmögliche Behebung des Problems.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

    Tipp:

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

    Hinweise für Hosenfeld: Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Sollte einmal eine Straßenlampe defekt sein, bitte melden Sie sich bei der 

    RhönENERGIE unter der Straßenleuchten-Hotline: 0800 0661 300 (gebührenfrei).

    Ebenfalls möglich ist die Online-Meldung unter folgendem Link: www.stoerung24.de , hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Ort und die Straße auszuwählen und mit einem Klick die defekte Lampe in einer Karte zu markieren. Die RhönENERGIE erhält so die Schadensmeldung und garantiert die schnellstmögliche Behebung des Problems.

    Ansprechpartner

    Landkreis Fulda

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Hausanschrift

    Wörthstraße 15

    36037 Fulda

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-0

    Telefon: 0661 115

    Telefax: 0661 6006-449

    E-Mail: buergerservice@landkreis-fulda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Fulda - Kreiskasse

    Empfänger: Landkreis Fulda - Kreiskasse

    IBAN: DE16 5305 0180 0000 0000 17

    BIC: HELADEF1FDS

    Bankinstitut: Sparkasse Fulda

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Stichwörter

    Landratsamt Fulda

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Hosenfeld

    Adresse

    Postanschrift

    Hainzeller Straße 1

    36154 Hosenfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06650 9620-0

    Telefax: 06650 9620-30

    E-Mail: kontakt@gemeinde-hosenfeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenbeleuchtung, Verkehrssicherheit, Laternen, Straßenbeleuchtungsstörung, Lampen, Straßenlampen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de