Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 60067850
Telefax: 0661 60067870
E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-fulda.de
Internet
Gemeindekasse
Aktuelles
Die Gemeindekasse ist für die Überwachung von Zahlungseingängen- und Zahlungsausgängen zuständig. Zudem kümmern sich unsere Mitarbeiter in der Gemeindekasse um die Abfallentsorgung und um Hundesteuerangelegenheiten. Auch die Leitung des Freibads Bieberstein ist hier angesiedelt.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag:
16.30 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-1651(Joachim Sauerbier)
Telefon: 06657 987-1652(Ingrid Herrlich)
Telefon: 06657 987-1617(Markus Henzler)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: ingrid.herrlich@hofbieber.de
E-Mail: joachim.sauerbier@hofbieber.de
E-Mail: markus.henzler@hofbieber.de
Kontaktperson
Herr Joachim Sauerbier (Fachbereichsleiter Gemeindekasse)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06657 987-1651
Fax: 06657 987-1699
E-Mail: joachim.sauerbier@hofbieber.de
Frau Ingrid Herrlich (Verwaltungsangestellte)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06657 987-1652
Fax: 06657 987-1699
E-Mail: ingrid.herrlich@hofbieber.de
Herr Markus Henzler (Fachangestellter für Finanzen)
Internet
Weitere Informationen
Markuas Henzler
- Erstellung von Quartalsberichten
- Mitarbeit bei der Erstellung der Jahresabschlüsse
- Steuerung elektronischer Rechnungsworkflow
- Controlling von Projekten
- Datenschutzbeauftragter
Joachim Sauerbier
- Überwachung und Bearbeitung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen
- Finanzbuchhaltung
- Keditbeschaffung
- Gewerbesteuer
Ingrid Herrlich
- Abfallentsorgung
- Müllabfuhrabrechnung
- umweltangelegenheiten
- Hundesteuer
- Überwachung und Bearbeitung von Zahlungen
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Entsorgung, Wertstoffhof, blaue Tonne, Altpapiercontainer, Altpapiertonne, Altpapier