Personalausweis: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- montags bis freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- dienstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uh
Kontakt
Telefon: 06657 987-1303(Carolin Möller)
Telefon: 06657 987-1302(Angelika Trapp)
Telefon: 06657 987-1301(Lioba Vogler)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: carolin.moeller@hofbieber.de(Carolin Möller)
E-Mail: angelika.trapp@hofbieber.de(Angelika Trapp)
E-Mail: lioba.vogler@hofbieber.de(Lioba Vogler)
Kontaktperson
Frau Angelika Trapp (Verwaltungsangestellte)
Frau Carolin Möller (Verwaltungsangestellte)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06657 987-1303
Fax: 06657 987-1699
E-Mail: carolin.moeller@hofbieber.de
Frau Lioba Vogler (Fachbereichsleitung)
Internet
Formulare
Bürgeranfrage
Weitere Informationen
Lioba Vogler
- Aufgaben der unteren Straßenbehörde
- allgemeine Ordungsverwaltung
- Wahlen
- Standesamt
Angelika Trapp
- Meldeangelegenheiten
- Ausweis-Dokumente
- Führungszeugnisse
- Praarkausweise
Carolin Möller
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Friedhofsverwaltung
- Fundsachen
- Ausstellung von Fischeischeinen
- Durchführung von Sammlungen
erforderliche Unterlagen
- Verlustanzeige
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Abs. 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
- https://www.personalausweisportal.de:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
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