Finanzielle Hilfen bei Elementarschäden Gewährung

    Elementarschäden, finanzielle Hilfen

    Beschreibung

    Zur Milderung außergewöhnlicher Notlagen in Folge von nicht versicherbaren Schäden von mehr als 5.000,00 Euro, die durch Elementarereignisse (zum Beispiel Extremwetterlagen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Waldbrände, Hochwasser), die die Betroffenen weder aus eigener Kraft noch durch sachlich gebotene Eigenvorsorge beseitigen können, können aufgrund der Entscheidung des zuständigen Regierungspräsidiums staatliche Finanzhilfen bei Schäden an Gebäuden und Hausrat bei Privateigentum, an landwirtschaftlichen und gärtnerischen sowie an gewerblichen Betrieben gewährt werden.
    Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen. Bei besonders dringenden Notlagen können Soforthilfen bis zu 10.000,00 Euro geleistet werden.

    Zuständigkeit

    An den Kreisausschuss des Landkreises oder den Magistrat der Kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Schaden entstanden ist.

    Ansprechpartner

    Wassermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte nur mit telefonischer Terminvereinbarung.

     

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-5101(Eugen Frohnapfel)

    Telefon: 06657 987-5102(Adrian Köhler)

    Telefax: 06657 987-119

    Sonstiges (MOBILE): 0173 2389675(Eugen Frohnapfel)

    Sonstiges (MOBILE): 0173 2389676(Adrian Köhler)

    E-Mail: eugen.frohnapfel@hofbieber.de(Eugen Frohnapfel)

    E-Mail: adrian.koehler@hofbieber.de(Adrian Köhler)

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Eugen Frohnapfel                                                               

    Wassermeister                                                                   

    Technischer Betriebsleiter Wasserversorgung                   

    - Technische Betriebsleittung                                           

    - Planung, Betrieb, Überwachung und Unterhaltung aller Wasserversorgungsanlagen und Rohrnetze

    - Ausbilder

    Adrian Köhler

    Fachkraft für  Wasserversorgungstechnik

    - Planung, Betrieb, Überwachung

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Fulda - Fachdienst 7400 - Wasser- und Bodenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Hausanschrift

    Wörthstraße 15

    36037 Fulda

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-7901

    Telefax: 0661 6006-7077

    E-Mail: wasserbehoerde@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2018

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden die zur Überprüfung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Unterlagen (z.B. Einkommensteuerbescheide, Rentenbescheide, Kreditverträge und sonstige Unterlagen) benötigt. Sie sind dem Antrag beizufügen.
    Die Antragsvordrucke sind den Elementarschädenrichtlinien als Muster A (landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe), Muster B (Gewerbebetriebe) und Muster C (Privatgeschädigte) beigefügt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden, in Kraft gesetzt zum 01.07.2008 durch Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 26.06.2008 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, 2008, S. 1855).

    Rechtsbehelf

    In Nr. 1.3 der Richtlinie wird darauf hingewiesen, dass die staatliche Finanzhilfe eine Billigkeitsmaßnahme und keine Entschädigung ist und deshalb kein Rechtsanspruch auf Ausgleich des erlittenen Schadens besteht.

    Fristen

    Der Antrag ist binnen eines Monats (Ausschlussfrist) nach Bekanntgabe der Finanzhilfeaktion durch das zuständige Regierungspräsidium zu stellen.

    Das Regierungspräsidium muss zuvor - innerhalb einer Woche - über einen binnen einer Woche nach dem Schadensereignis zu stellenden Antrag des Kreisausschusses oder des Magistrats - im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport - entscheiden, ob eine Finanzhilfeaktion einzuleiten ist.

    Dies wird in geeigneter Weise bekanntgegeben.
    Spätestens am nächsten Tag nach der Entscheidung unterrichtet das Regierungspräsidium das Hessische Ministerium der Finanzen sowie die zuständigen Fachministerien.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hochwasser, Finanzielle Hilfen, Tornado, Erdbeben, Waldbrand, Elementarschäden, Sturm, HMUKLV, Hochwasserhilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de