Abfall: Gartenabfälle entsorgen

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte, ob Gartenabfälle ausnahmsweise nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen oder wo sich die nächste Annahmestelle für solche Abfälle befindet, können Sie auf den jeweiligen Internetseiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Gemeinde, Stadt, Landkreis oder Abfallzweckverband) erfahren. Die Abfallberater des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erteilen hierüber auch telefonisch Auskunft.

    Bei Grundstücken im Außenbereich kann es sein, dass für die Gartenabfälle keine Überlassungspflicht besteht. In diesem Fall sind die Gartenabfälle von Ihnen zu verwerten. Der Abfallberater erteilt Ihnen auch hier Auskunft, ob eine Überlassungspflicht besteht bzw. welche Verwertungsmöglichkeiten für Ihre Gartenabfälle bestehen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gartenabfälle ausnahmsweise auch verbrannt werden. Auskünfte, ob, wann und wie die Verbrennung in Ihrem Ort erlaubt ist bzw. was beim Verbrennen von Gartenabfällen zu beachten ist, erteilt die Verwaltung Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde.

    Für die Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die von Pflanzenkrankheiten oder Ungeziefer befallen sind, gelten gesonderte Regelungen.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9

    36037 Fulda

    (Eingang Kurfürstenstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 60067850

    Telefax: 0661 60067870

    E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindekasse

    Aktuelles

    Die Gemeindekasse ist für die Überwachung von Zahlungseingängen- und Zahlungsausgängen zuständig. Zudem kümmern sich unsere Mitarbeiter in der Gemeindekasse um die Abfallentsorgung und um Hundesteuerangelegenheiten. Auch die Leitung des Freibads Bieberstein ist hier angesiedelt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:
    08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag:
    16.30 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1651(Joachim Sauerbier)

    Telefon: 06657 987-1652(Ingrid Herrlich)

    Telefon: 06657 987-1617(Markus Henzler)

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: ingrid.herrlich@hofbieber.de

    E-Mail: joachim.sauerbier@hofbieber.de

    E-Mail: markus.henzler@hofbieber.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Markuas Henzler

    - Erstellung von Quartalsberichten 

    - Mitarbeit bei der Erstellung der Jahresabschlüsse

    - Steuerung elektronischer Rechnungsworkflow

    - Controlling von Projekten

    - Datenschutzbeauftragter

    Joachim Sauerbier

    - Überwachung und Bearbeitung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen

    - Finanzbuchhaltung

    - Keditbeschaffung

    - Gewerbesteuer

    Ingrid Herrlich

    - Abfallentsorgung

    - Müllabfuhrabrechnung 

    - umweltangelegenheiten

    - Hundesteuer

    - Überwachung und Bearbeitung von Zahlungen

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindekasse/Finanzbuchhaltung/Abfallentsorgung

    Aktuelles

    Die Gemeindekasse ist für die Überwachung von Zahlungseingängen- und Zahlungsausgängen zuständig. Zudem kümmern sich unsere Mitarbeiter in der Gemeindekasse um die Abfallentsorgung und um Hundesteuerangelegenheiten. Auch die Leitung des Freibads Bieberstein ist hier angesiedelt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag
    08.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag
    16.30 Uhr -17.30 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1651(Ingrid Herrlich)

    Telefon: 06657 987-1652(Joachim Sauerbier)

    Telefon: 06657 987-1617(Markus Henzler)

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: ingrid.herrlich@hofbieber.de

    E-Mail: joachim.sauerbier@hofbieber.de

    E-Mail: markus.henzler@hofbieber.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Markuas Henzler

    - Erstellung von Quartalsberichten 

    - Mitarbeit bei der Erstellung der Jahresabschlüsse

    - Steuerung elektronischer Rechnungsworkflow

    - Controlling von Projekten

    - Datenschutzbeauftragter

    Joachim Sauerbier

    - Überwachung und Bearbeitung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen

    - Finanzbuchhaltung

    - Keditbeschaffung

    - Gewerbesteuer

    Ingrid Herrlich

    - Abfallentsorgung

    - Müllabfuhrabrechnung 

    - umweltangelegenheiten

    - Hundesteuer

    - Überwachung und Bearbeitung von Zahlungen

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wertstoffhof Hofbieber

    Adresse

    Hausanschrift

    Fuldaer Straße/Ortseingang von Niederbieber

    36145 Hofbieber

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten:
    Oktober bis April:
    Mittwoch: 15.00 Uhr - 17.00 Uhr
    Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    Mai bis September:
    Mittwoch: 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
    Samstag: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1651

    E-Mail: joachim.sauerbier@hofbieber.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner:

    Joachim Sauerbier

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Stichwörter

    braune Tonne, Eigenkompostierung, Wertstoffhof, Containerdienst, Kompostierungsanlage, Biotonne

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de