Reisepass Meldung wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Beschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • montags bis freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    • dienstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uh

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1303(Carolin Möller)

    Telefon: 06657 987-1302(Angelika Trapp)

    Telefon: 06657 987-1301(Lioba Vogler)

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: carolin.moeller@hofbieber.de(Carolin Möller)

    E-Mail: angelika.trapp@hofbieber.de(Angelika Trapp)

    E-Mail: lioba.vogler@hofbieber.de(Lioba Vogler)

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Bürgeranfrage

    Weitere Informationen

    Lioba Vogler

    - Aufgaben der unteren Straßenbehörde

    - allgemeine Ordungsverwaltung

    - Wahlen                                       

    - Standesamt 

    Angelika Trapp

    - Meldeangelegenheiten     

    - Ausweis-Dokumente                       

    - Führungszeugnisse 

    - Praarkausweise                               

    Carolin Möller                   

    - Gewerbe- und Gaststättenrecht

    -  Friedhofsverwaltung

    - Fundsachen

    - Ausstellung von Fischeischeinen

    - Durchführung von Sammlungen

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Ausweis, Reisepass Verlust, Reisepass

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de