Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeinde Großenlüder - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    St-Georg-Str. 2

    36137 Großenlüder

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    St-Georg-Str. 2

    36137 Großenlüder

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr

    Dienstag 08:00 -12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis: nur nach telefonischer Vereinbarung Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06648 95000

    Telefax: 06648 950095

    E-Mail: bauamt@grossenlueder.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English