Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Großenlüder - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr
Dienstag 08:00 -12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: nur nach telefonischer Vereinbarung Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06648 95000
Telefax: 06648 950095
E-Mail: bauamt@grossenlueder.de
Kontaktperson
Herr Alexander Hebel
Herr Oliver Pötzl
Hausanschrift
Fax: 06648 950095
Telefon Festnetz: 06648 9500 37
E-Mail: oliver.poetzl@grossenlueder.de
E-Mail: bauamt@grossenlueder.de
Herr Peter Dietrich
Frau Petra Düben
Frau Anja Wunsch
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden