Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Großenlüder - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr
Dienstag 08:00 -12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: nur nach telefonischer Vereinbarung Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06648 95000
Telefax: 06648 950095
E-Mail: hauptamt@grossenlueder.de
Kontaktperson
Frau Susanne Schneider
Internet
Formulare
Meldung als Wahlhelfer / Wahlhelferin
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
- Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter wahlen.hessen.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Landtagswahl, Wahlhelfer, Europawahl, Bundestagswahl, Wahlvorstand, Ehrenamt, Stimmzettel, Wahllokal, Kommunalwahl, Wahlleiter