Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Großenlüder - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    St.-Georg-Str. 2

    36137 Großenlüder

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr

    Dienstag 08:00 -12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis: nur nach telefonischer Vereinbarung Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06648 95000

    Telefax: 06648 950095

    E-Mail: bauamt@grossenlueder.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reinigung, Schneeräumung, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Winterdienst, Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Stadtreinigung, Schmutz, Straße kehren, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de