Veranstaltung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Großenlüder - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    St.-Georg-Str. 2

    36137 Großenlüder

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr

    Dienstag 08:00 -12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis: nur nach telefonischer Vereinbarung Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06648 95000

    Telefax: 06648 950095

    E-Mail: buergerbuero@grossenlueder.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
    Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

    Formulare

    Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Straßenverkauf, Standplatz, Genehmigung, Ordnungsamt, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Märkte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de