Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadt Gersfeld (Rhön)
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 46
36125 Gersfeld (Rhön)
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Wasserkuppenstraße
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Gersfeld (Rhön)
Linien:- Regionalbahn: Linie Fulda-Gersfeld (Rhön)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00-12:30 Uhr Montag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06654 17-0
Telefax: 06654 17-17
E-Mail: stadt@gersfeld.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Gersfeld (Rhön) - Wahlamt
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 46
36125 Gersfeld (Rhön)
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Wasserkuppenstraße
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Gersfeld (Rhön)
Linien:- Regionalbahn: Linie Fulda-Gersfeld (Rhön)
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00-12:30 Uhr Montag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06654 17-32
Telefax: 06654 17-17
E-Mail: wahlamt@gersfeld.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
- Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter wahlen.hessen.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wahlvorstand, Wahllokal, Ehrenamt, Bundestagswahl, Stimmzettel, Wahlhelfer, Kommunalwahl, Wahlleiter, Landtagswahl, Europawahl