Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Gersfeld (Rhön)
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 46
36125 Gersfeld (Rhön)
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Wasserkuppenstraße
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Gersfeld (Rhön)
Linien:- Regionalbahn: Linie Fulda-Gersfeld (Rhön)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00-12:30 Uhr Montag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06654 17-0
Telefax: 06654 17-17
E-Mail: stadt@gersfeld.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Stadt Gersfeld (Rhön) - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 46
36125 Gersfeld (Rhön)
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Wasserkuppenstraße
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Amelungstraße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Gersfeld (Rhön)
Linien:- Regionalbahn: Linie Fulda-Gersfeld (Rhön)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 8:00-12:30 Uhr Montag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06654 17-30
Telefax: 06654 17-17
E-Mail: buergerbuero@gersfeld.de
Internet
erforderliche Unterlagen
-
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
-
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Rechtsgrundlage(n)
- Passgesetz (PaßG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes Passgesetz (PassV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ausweis, Reisepass, Vorläufiger Reisepass, Pass, Reiseausweis