Heimbetreuung (vollstationäre Pflege) für Menschen mit Behinderungen Kostenübernahme
Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.
Beschreibung
Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, z.B. in einer Einrichtung über Tag und Nacht, in der
die Teilhabe am Arbeitsleben,
an Bildung
die soziale Teilhabe,
die schulische Ausbildung oder
die Erziehung von Menschen mit Behinderungen
im Vordergrund stehen?
Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.
Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen
das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden,
der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen.
Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.
Zuständigkeit
Beratung zur Wahl der richtigen Pflegeeinrichtung erhalten Sie beim Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt sowie bei den Pflegestützpunkten.
Informationen gibt es aber auch bei Ihrer Pflegekasse. Sie ist nach § 7a SGB XI zu einer umfassenden Pflegeberatung innerhalb von 2 Wochen verpflichtet.
Den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe können Sie über den nachfolgend genannten Link in Erfahrung bringen: Pflegestützpunkt
Ansprechpartner
Sachgebiet 5120 - Hilfe zur Pflege
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Fulda
Linien:- Regionalbahn: Linie Bahnhof Fulda
- Bus: Linie ZOB
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di., Do. 8:30 - 15.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 60068727
Telefax: 0661 60068705
Internet
Stadt Fulda - Amt für Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Stadtschloss - Q-Park
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags bis freitags - 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr montags, dienstags, donnerstags - 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Das Bürgerbüro hat zusätzlich samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon: 0661 102-1902
E-Mail: amt51@fulda.de
Internet
Weitere Informationen
Das Palais Buttlar ist neben dem Bonifatiusparkplatz und der Bonifatius-Statue in Fuldas Innenstadt zu finden.
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Pflegebedürftige sind in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht
oder
- leben i n einer besonderen Wohnform
- gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
Rechtsgrundlage(n)
- § 43a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Informationen zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie durch die für Sie zuständige Pflegekasse.
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Bemerkungen
Weitergehende Informationen finden Sie im Beratungs- und Informationsportal: "Pflege in Hessen"
- Pflege in Hessen:(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. am 25.11.2020
Stichwörter
Tag und Nacht, Einrichtungen, besondere Wohnformen, soziale Teilhabe, Leistungen für Menschen mit Behinderung, Teilhabe am Arbeitsleben, vollstationäre Einrichtungen, besondere Wohnformen