Kinder- und Jugendschutz
Beschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel, Jugendkulturen.
Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Gefährdungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.
Zuständigkeit
An die örtlichen Jugendämter.
Ansprechpartner
Stadt Fulda
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Stadtschloss - Q-Park
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 2052
36010 Fulda
Öffnungszeiten
montags bis freitags - 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr montags, dienstags, donnerstags - 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Das Bürgerbüro hat zusätzlich samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon: 0661 102-0
Telefax: 0661 102-2111
E-Mail: buergerbuero@fulda.de
Internet
Weitere Informationen
Stadt Fulda - Amt für Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Stadtschloss - Q-Park
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags bis freitags - 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr montags, dienstags, donnerstags - 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Das Bürgerbüro hat zusätzlich samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Telefon: 0661 102-1902
E-Mail: amt51@fulda.de
Internet
Weitere Informationen
Das Palais Buttlar ist neben dem Bonifatiusparkplatz und der Bonifatius-Statue in Fuldas Innenstadt zu finden.
Rechtsgrundlage(n)
- SGB VIII - Kinder- und JugendhilfegesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- JugendschutzgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"
- Der FamilienAtlasKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Jugendgefährdende Veranstaltungen, Kinderschutz, Jugendhilfe, Alkohol, Jugendschutz, Jugendschutzbestimmungen, Medien