Vergnügungsteuer Festsetzung
    99102034002000

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
     
    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Steueramt der Kommune

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Flieden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 36
    36103 Flieden

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06655 796-0

    E-Mail: gemeinde@flieden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Flieden - Finanzabteilung/Kämmerei

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    Hausanschrift

    Hauptstraße 36
    36103 Flieden

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag und Mittwoch: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag: 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06655 796-111

    E-Mail: gemeinde@flieden.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008
    Technisch geändert am 05.12.2023

    Stichwörter

    Steuer, Spielhallen, Automatensteuer, Geld, Vergnügungssteuer, Spielautomat, Glücksspiel, Spielsteuer, Spielgerätesteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019