Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Marktgemeinde Eiterfeld - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: direkt am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Eiterfeld Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie LNG von/nach Fulda; NVV von/nach Bad Hersfeld
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Vormittag Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Nachmittag Montag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr Im Interesse eines geordneten Verwaltungsablaufes bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, sich strikt an die festgelegten Sprechzeiten zu halten! Vielen Dank.
Kontakt
Telefon: 06672 9299-0
Telefax: 06672 9299-11
E-Mail: marktgemeinde@eiterfeld.de
Kontaktperson
Frau Helfer und Walter-Krisch
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A-K
Telefon Festnetz: 06672 9299-14
Fax: 06672 9299-11
E-Mail: marktgemeinde@eiterfeld.de
Frau Walter-Krisch und Frau Gilbert
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: L-Z
Fax: 06672 9299-11
Telefon Festnetz: 06672 9299-13
E-Mail: marktgemeinde@eiterfeld.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldekarte, Wohnungsnachweis, Meldeschein