Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Eichenzell - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- Regionalbahn: Linie Rhönbahn Fulda-Gersfeld
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung:
Mo, Di, Do 08.00 bis 12.00 Uhr
Mi 08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.30 Uhr
Fr 08.00 bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro:
Mo. Di. Do. 08.00 bis 16.00 Uhr
Mi. 08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.30 Uhr
Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Sa.* 10.00 bis 12.00 Uhr
* nur in geraden Kalenderwochen
Kontakt
Telefon: +49 6659 979-0
E-Mail: buergerbuero@eichenzell.de
Kontaktperson
Frau Gerlinde Schnopp (Leiterin Bürgerbüro)
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Eichenzell
Empfänger: Gemeinde Eichenzell
IBAN: DE15 5305 0180 0011 0074 01
BIC: HELADEF1FDS
Bankinstitut: Sparkasse Fulda
Stichwörter
Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen
Rechtsgrundlage(n)
- § 24 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldekarte, Meldeschein, Wohnungsnachweis