Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzOnline erledigen

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienst

    Anmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100001_378817749

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ehrenberg (Rhön) - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rhönstraße 26

    36115 Ehrenberg (Rhön)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathausparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz am Bürgerhaus Wüstensachsen
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wüstensachsen, Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 30 und 90

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefax: 06683 9601-23

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-ehrenberg.de

    Kontaktperson

    • Frau Michaela Kirst

      Telefon Festnetz: 06683 9601-12

    • Frau Ruth Röder

      Telefon Festnetz: 06683 9601-17

    • Frau Carolin Kümmel

      Telefon Festnetz: 06683 9601-17

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de