Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ehrenberg (Rhön)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rhönstraße 26

    36115 Ehrenberg (Rhön)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathausparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz am Bürgerhaus Wüstensachsen
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wüstensachsen, Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 30 und 90

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06683 9601-0

    Telefax: 06683 9601-23

    E-Mail: info@ehrenberg-rhoen.de

    Internet

    Weitere Informationen

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    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de