Reisegewerbe: Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben wollen, die im Reisewerbe nicht erlaubt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung beantragen
Beschreibung
Im Reisegewerbe sind u.a. folgende Tätigkeiten verboten;
- Vertrieb von
- Giften und gifthaltigen Waren
(Ausnahme: Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel sowie Holzschutzmittel, für die nach baurechtlichen Vorschriften ein Prüfbescheid mit Prüfzeichen erteilt worden ist) - Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, orthopädischen Fußstützen, Brillen und Augengläsern
(Ausnahme: Schutzbrillen und Fertiglesebrillen) - elektromedizinischen Geräten einschließlich elektronischer Hörgeräte
- (Ausnahme: Geräte mit unmittelbarer Wärmeeinwirkung)
- Wertpapieren, Lotterielosen, Bezugs- und Anteilscheinen auf Wertpapiere und Lotterielose
(Ausnahme: Verkauf von Lotterielosen im Rahmen genehmigter Lotterien zu gemeinnützigen Zwecken auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen oder anderen öffentlichen Orten) - Schriften, die unter Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden
- Anbieten und der Ankauf von
- Edelmetallen (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetallen) und edelmetallhaltigen Legierungen in jeder Form sowie Waren mit Edelmetallauflagen
(Ausnahme: Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40,00 Euro und Waren mit Silberauflagen) - Edelsteinen, Schmucksteinen und synthetischen Steinen sowie von Perlen
- Edelmetallen (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetallen) und edelmetallhaltigen Legierungen in jeder Form sowie Waren mit Edelmetallauflagen
- Anbieten von alkoholischen Getränken
(Ausnahme: Bier und Wein in fest verschlossenen Behältnissen, alkoholische Getränke aus selbst gewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus, der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, und alkoholische Getränke, die im Rahmen und für die Dauer einer Veranstaltung von einer ortsfesten Betriebsstätte zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden) - Abschluss sowie die Vermittlung von Rückkaufgeschäften (§ 34 Abs. 4 GewO) und die für den Darlehensnehmer entgeltliche Vermittlung von Darlehensgeschäften
- Feilbieten von Arzneimitteln und das Aufsuchen von Bestellungen auf Arzneimittel (§ 51 Arzneimittelgesetz)
(Ausnahmen: Für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegebene Fertigarzneimittel, die mit ihren verkehrsüblichen deutschen Namen bezeichnete, in ihren Wirkungen allgemein bekannte Pflanzen oder Pflanzenteile oder Presssäfte aus frischen Pflanzen oder Pflanzenteilen sind, sofern diese mit keinem anderen Lösungsmittel als Wasser hergestellt wurden, oder Heilwässer und deren Salze in ihrem natürlichen Mischungsverhältnis oder ihre Nachbildungen.
Soweit der Gewerbetreibende andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht, es sei denn, dass es sich um Arzneimittel handelt, die für die Anwendung bei Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, in gewerblichen Tierhaltungen sowie in Betrieben des Gemüse-, Obst-, Garten- und Weinbaus, der Imkerei und der Fischerei feilgeboten oder dass bei diesen Betrieben Bestellungen auf Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist, aufgesucht werden. Dies gilt auch für Handlungsreisende und andere Personen, die im Auftrag und im Namen eines Gewerbetreibenden tätig werden.) - Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaffG)
(Ausnahme: Aufsuchen anderer Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes) - Vertrieb und das Überlassen explosionsgefährlicher Stoffe, soweit eine Reisegewerbekarte erforderlich wäre oder die Voraussetzungen des § 55a Abs. 1 Nr. 1 oder 3 der Gewerbeordnung vorliegen (§ 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Sprengstoffgesetz).
(Ausnahme: Vertrieb und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1)
- Giften und gifthaltigen Waren
Ausnahmen sind auch durch Rechtsverordnung der Bundesregierung oder der Landesregierung möglich. Solche Rechtsverordnungen gibt es jedoch aktuell nicht.
Die Ausnahmen von den Verboten müssen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Behörde beantragen.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An die Gewerbebehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.
Ansprechpartner
Gemeinde Ebersburg
Aktuelles
Die Gemeinde Ebersburg
liegt mitten in Deutschland, an der Grenze der Bundesländer Hessen und Bayern, nahe Thüringen. Die Herren von Ebersberg herrschten zu früheren Zeiten von ihrer Burgveste aus im Fuldaer Land. Heute beherrscht die Ruine Ebersburg die Gemeinde aus zweierlei Sicht. Zum einen überragen die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg das gesamte Gemeindegebiet. Zum anderen ist die Ebersburg Wahrzeichen und Namensgeberin für die im Zuge der Gebietsreform in 1972 entstandenen Gemeinde und vereint damit die fünf ehemals selbständigen Ortsteile Ebersberg, Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers.
Beschreibung
Ebersburg stellt sich vor
Die Gemeinde Ebersburg liegt mitten in Deutschland, im Landkreis Fulda. Im Biosphärenreservat der Hessischen Rhön gelegen grenzt sie an das Bundesland Bayern und ist nicht weit entfernt von Thüringen.
Ebersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Fulda. Die vier Dörfer Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers sowie die Streusiedlung Ebersberg bilden die fünf Ortsteile der Gemeinde Ebersburg, die im Zuge der Gebietsreform im Jahr 1972 zu einer Gemeinde vereint und nach der gleichnamigen Ruine Ebersburg benannt wurde. Die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg überragen das gesamte Gemeindegebiet.
In den Orten der Gemeinde spürt man neben einer ständigen Weiterentwicklung auch noch die Geschichte längst vergangener Zeiten. Die fünf Ortsteile haben ihre eigene Individualität behalten, tragen im dörflichen Leben ihre Traditionen weiter und nutzen diese als Fundament für neue Wege in die Zukunft.
Heute zählt Ebersburg ca. 4.650 Einwohner und gehört damit zu den kleineren Kommunen im Landkreis Fulda. Am Rande des Biosphärenreservates gelegen, umfasst die Gemeinde eine Fläche von 3.707 ha und hat mit einer Bevölkerungsdichte von 125 Einwohnern/qkm eine eher ländliche Prägung.
Ebersburg bietet eine moderne Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte, Apotheke, Kindergärten, Grundschulen, Büchereien sowie ein Seniorenzentrum stehen zur Verfügung. Zur Freizeitgestaltung gibt es eine Vielzahl von engagierten Vereinen, die mit ihrem sportlichen, musikalischen und kulturellen Angebot das Leben in der Gemeinde bereichern. Unterstützt durch die Bürgerhäuser in allen Ortsteilen sowie Sport- und Mehrzweckhallen und Freizeitanlagen ist damit ein guter Grundstein für eine aktive Gemeinde gelegt. Mit einem gemeindeübergreifenden Generationenverein ist ein wichtiger Grundstein für das Gelingen des demografischen Wandels mit all seinen Veränderungen betreffend Alter und Struktur der Bevölkerung vorhanden.
Autobahnanschlüsse in nächster Nähe, gute Straßenanbindung und der Bahnanschluss nach Fulda ermöglichen kurze Wege zum überregionalen Verkehrsnetz. Das soziale und kulturelle Angebot sowie die günstigen Verkehrsanbindungen bieten Gewerbetreibenden optimale Standortbedingungen. Aus diesem Grunde erweitert die Gemeinde ihre Gewerbefläche im Bereich der B 279 bei Thalau.
Derzeit verfügt die Gemeinde über eine ausgeglichene Wirtschaftsstruktur, die von Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben getragen ist. In insgesamt 101 gewerblichen Betrieben werden insgesamt ca. 1.200 Arbeitsplätze angeboten.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Um einen reibungslosen Ablauf und bestmöglichen Service für Sie sicherzustellen, ist es erforderlich, Termine für alle Anliegen in den verschiedenen Abteilungen des Hauses zu vereinbaren.
Kontakt
Telefon: 06656 982-0
Telefax: 06656 982-98
E-Mail: gemeinde@ebersburg.de
Kontaktperson
Ffrau Michaela Möller
Frau Sandra Aha
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06656 911932
Frau Kerstin Beck (Leiterin)
Frau Theresa Becker
Frau Emma-Sophie Böhm
Herr Peter Böhmel
Herr Martin Gerhardt
Frau Sabine Happ
Herr Daniel Herber (Leiter)
Frau Carina Jung
Frau Kerstin Kettner
Herr Peter Klüber
Frau Tanja Koch
Frau Anke Krönung
Frau Kim Michel
Herr Heiko Peters
Frau Karin Post
Herr Benjamin Reinhart (Bürgermeister)
Frau Susanne Roser
Hausanschrift
Fax: 06656 982-26
Telefon Festnetz: 06656-98216
Telefon mobil: 0151 41414864
E-Mail: familienzentrum@ebersburg.de
Herr Julian Rothenbücher
Frau Patricia Schlattner
Frau Stefanie Seyfarth
Herr Michael Troßbach
Frau Susanne Weber-Leipold (Leiterin)
Frau Martina Wehner-Schleicher (Leiterin)
Frau Petra Wellpott (Leiterin)
Frau Kathrin Wiens
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Die Gemeinde Ebersburg
liegt mitten in Deutschland, im Landkreis Fulda. Im Biosphärenreservat der Hessischen Rhön gelegen grenzt sie an das Bundesland Bayern und ist nicht weit entfernt von Thüringen.
Ebersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Fulda. Die vier Dörfer Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers sowie die Streusiedlung Ebersberg bilden die fünf Ortsteile der Gemeinde Ebersburg, die im Zuge der Gebietsreform im Jahr 1972 zu einer Gemeinde vereint und nach der gleichnamigen Ruine Ebersburg benannt wurde. Die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg überragen das gesamte Gemeindegebiet.
In den Orten der Gemeinde spürt man neben einer ständigen Weiterentwicklung auch noch die Geschichte längst vergangener Zeiten. Die fünf Ortsteile haben ihre eigene Individualität behalten, tragen im dörflichen Leben ihre Traditionen weiter und nutzen diese als Fundament für neue Wege in die Zukunft.
Heute zählt Ebersburg ca. 4.650 Einwohner und gehört damit zu den kleineren Kommunen im Landkreis Fulda. Am Rande des Biosphärenreservates gelegen, umfasst die Gemeinde eine Fläche von 3.707 ha und hat mit einer Bevölkerungsdichte von 125 Einwohnern/qkm eine eher ländliche Prägung.
Ebersburg bietet eine moderne Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte, Apotheke, Kindergärten, Grundschulen, Büchereien sowie ein Seniorenzentrum stehen zur Verfügung. Zur Freizeitgestaltung gibt es eine Vielzahl von engagierten Vereinen, die mit ihrem sportlichen, musikalischen und kulturellen Angebot das Leben in der Gemeinde bereichern. Unterstützt durch die Bürgerhäuser in allen Ortsteilen sowie Sport- und Mehrzweckhallen und Freizeitanlagen ist damit ein guter Grundstein für eine aktive Gemeinde gelegt. Mit einem gemeindeübergreifenden Generationenverein ist ein wichtiger Grundstein für das Gelingen des demografischen Wandels mit all seinen Veränderungen betreffend Alter und Struktur der Bevölkerung vorhanden.
Autobahnanschlüsse in nächster Nähe, gute Straßenanbindung und der Bahnanschluss nach Fulda ermöglichen kurze Wege zum überregionalen Verkehrsnetz. Das soziale und kulturelle Angebot sowie die günstigen Verkehrsanbindungen bieten Gewerbetreibenden optimale Standortbedingungen. Aus diesem Grunde erweitert die Gemeinde ihre Gewerbefläche im Bereich der B 279 bei Thalau.
Derzeit verfügt die Gemeinde über eine ausgeglichene Wirtschaftsstruktur, die von Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben getragen ist. In insgesamt 101 gewerblichen Betrieben werden insgesamt ca. 1.200 Arbeitsplätze angeboten.
Landkreis Fulda - Fachdienst 3100 - Ordnungs- und Gewerberecht
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag & Donnerstag
08:30 - 15:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 60061361
Telefon: 0661 6006-1362
Telefax: 0661 6006-1390
E-Mail: kommunalaufsicht@landkreis-fulda.de
E-Mail: ordnungsrecht@landkreis-fulda.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte (soweit erforderlich; §§ 55a, 55b GewO)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen anfordern.
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen Sie im Einzelfall bei der Gewerbebehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in der Sie tätig werden wollen.
Fristen
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist zwingend abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Hierzu kann keine Auskunft gegeben werden.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Widerspruch gegen die Ablehnung der Ausnahmebewilligung (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen).
Weitere Informationen
- Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021
Stichwörter
Reisegewerbe, Ausnahmen, Verbote