Wohnsitz Anmeldung

    Wohnung Anmeldung

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

    Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
    Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:

    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
     

    Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Zuständigkeit

    an die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ebersburg

    Aktuelles

    Die Gemeinde Ebersburg

    liegt mitten in Deutschland, an der Grenze der Bundesländer Hessen und Bayern, nahe Thüringen. Die Herren von Ebersberg herrschten zu früheren Zeiten von ihrer Burgveste aus im Fuldaer Land. Heute beherrscht die Ruine Ebersburg die Gemeinde aus zweierlei Sicht. Zum einen überragen die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg das gesamte Gemeindegebiet. Zum anderen ist die Ebersburg Wahrzeichen und Namensgeberin für die im Zuge der Gebietsreform in 1972 entstandenen Gemeinde und vereint damit die fünf ehemals selbständigen Ortsteile Ebersberg, Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers.

    Beschreibung

    Ebersburg stellt sich vor

    Die Gemeinde Ebersburg liegt mitten in Deutschland, im Landkreis Fulda. Im Biosphärenreservat der Hessischen Rhön gelegen grenzt sie an das Bundesland Bayern und ist nicht weit entfernt von Thüringen.

    Ebersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Fulda. Die vier Dörfer Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers sowie die Streusiedlung Ebersberg bilden die fünf Ortsteile der Gemeinde Ebersburg, die im Zuge der Gebietsreform im Jahr 1972 zu einer Gemeinde vereint und nach der gleichnamigen Ruine Ebersburg benannt wurde. Die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg überragen das gesamte Gemeindegebiet.

    In den Orten der Gemeinde spürt man neben einer ständigen Weiterentwicklung auch noch die Geschichte längst vergangener Zeiten. Die fünf Ortsteile haben ihre eigene Individualität behalten, tragen im dörflichen Leben ihre Traditionen weiter und nutzen diese als Fundament für neue Wege in die Zukunft.

    Heute zählt Ebersburg ca. 4.650 Einwohner und gehört damit zu den kleineren Kommunen im Landkreis Fulda. Am Rande des Biosphärenreservates gelegen, umfasst die Gemeinde eine Fläche von 3.707 ha und hat mit einer Bevölkerungsdichte von 125 Einwohnern/qkm eine eher ländliche Prägung.

    Ebersburg bietet eine moderne Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte, Apotheke, Kindergärten, Grundschulen, Büchereien sowie ein Seniorenzentrum stehen zur Verfügung. Zur Freizeitgestaltung gibt es eine Vielzahl von engagierten Vereinen, die mit ihrem sportlichen, musikalischen und kulturellen Angebot das Leben in der Gemeinde bereichern. Unterstützt durch die Bürgerhäuser in allen Ortsteilen sowie Sport- und Mehrzweckhallen und Freizeitanlagen ist damit ein guter Grundstein für eine aktive Gemeinde gelegt. Mit einem gemeindeübergreifenden Generationenverein ist ein wichtiger Grundstein für das Gelingen des demografischen Wandels mit all seinen Veränderungen betreffend Alter und Struktur der Bevölkerung vorhanden.

    Autobahnanschlüsse in nächster Nähe, gute Straßenanbindung und der Bahnanschluss nach Fulda ermöglichen kurze Wege zum überregionalen Verkehrsnetz. Das soziale und kulturelle Angebot sowie die günstigen Verkehrsanbindungen bieten Gewerbetreibenden optimale Standortbedingungen. Aus diesem Grunde erweitert die Gemeinde ihre Gewerbefläche im Bereich der B 279 bei Thalau.
    Derzeit verfügt die Gemeinde über eine ausgeglichene Wirtschaftsstruktur, die von Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben getragen ist. In insgesamt 101 gewerblichen Betrieben werden insgesamt ca. 1.200 Arbeitsplätze angeboten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    36157 Ebersburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag  08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Hinweis:

    Um einen reibungslosen Ablauf und bestmöglichen Service für Sie sicherzustellen, ist es erforderlich, Termine für alle Anliegen in den verschiedenen Abteilungen des Hauses zu vereinbaren. 

    Kontakt

    Telefon: 06656 982-0

    Telefax: 06656 982-98

    E-Mail: gemeinde@ebersburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Die Gemeinde Ebersburg

    liegt mitten in Deutschland, im Landkreis Fulda. Im Biosphärenreservat der Hessischen Rhön gelegen grenzt sie an das Bundesland Bayern und ist nicht weit entfernt von Thüringen.

    Ebersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Fulda. Die vier Dörfer Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers sowie die Streusiedlung Ebersberg bilden die fünf Ortsteile der Gemeinde Ebersburg, die im Zuge der Gebietsreform im Jahr 1972 zu einer Gemeinde vereint und nach der gleichnamigen Ruine Ebersburg benannt wurde. Die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg überragen das gesamte Gemeindegebiet.

    In den Orten der Gemeinde spürt man neben einer ständigen Weiterentwicklung auch noch die Geschichte längst vergangener Zeiten. Die fünf Ortsteile haben ihre eigene Individualität behalten, tragen im dörflichen Leben ihre Traditionen weiter und nutzen diese als Fundament für neue Wege in die Zukunft.

    Heute zählt Ebersburg ca. 4.650 Einwohner und gehört damit zu den kleineren Kommunen im Landkreis Fulda. Am Rande des Biosphärenreservates gelegen, umfasst die Gemeinde eine Fläche von 3.707 ha und hat mit einer Bevölkerungsdichte von 125 Einwohnern/qkm eine eher ländliche Prägung.

    Ebersburg bietet eine moderne Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte, Apotheke, Kindergärten, Grundschulen, Büchereien sowie ein Seniorenzentrum stehen zur Verfügung. Zur Freizeitgestaltung gibt es eine Vielzahl von engagierten Vereinen, die mit ihrem sportlichen, musikalischen und kulturellen Angebot das Leben in der Gemeinde bereichern. Unterstützt durch die Bürgerhäuser in allen Ortsteilen sowie Sport- und Mehrzweckhallen und Freizeitanlagen ist damit ein guter Grundstein für eine aktive Gemeinde gelegt. Mit einem gemeindeübergreifenden Generationenverein ist ein wichtiger Grundstein für das Gelingen des demografischen Wandels mit all seinen Veränderungen betreffend Alter und Struktur der Bevölkerung vorhanden.

    Autobahnanschlüsse in nächster Nähe, gute Straßenanbindung und der Bahnanschluss nach Fulda ermöglichen kurze Wege zum überregionalen Verkehrsnetz. Das soziale und kulturelle Angebot sowie die günstigen Verkehrsanbindungen bieten Gewerbetreibenden optimale Standortbedingungen. Aus diesem Grunde erweitert die Gemeinde ihre Gewerbefläche im Bereich der B 279 bei Thalau.
    Derzeit verfügt die Gemeinde über eine ausgeglichene Wirtschaftsstruktur, die von Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben getragen ist. In insgesamt 101 gewerblichen Betrieben werden insgesamt ca. 1.200 Arbeitsplätze angeboten.

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
     

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der erforderlichen Angaben und unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
    Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Keine (der Meldeschein wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Wohnsitzwechsel, Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Ummeldebestätigung, Meldeschein, Anmeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Einwohnerwesen, Meldewesen, Wohnsitzummeldung, Wohnsitz, Ummeldebescheinigung, Wohnung, Anmeldebestätigung, Umzug, Wohnsitz ummelden, Wohnsitz anmelden, Ummeldung, Anmeldebescheinigung, Wohnsitzanmeldung, ummelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de