Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Online-Dienste
Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
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Vertrauensniveau
Basisregistrierung
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
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Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag
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Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Fachdienst 5100 - Soziale Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Fulda
Linien:- Regionalbahn: Linie Bahnhof Fulda
- Bus: Linie ZOB
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di., Do. 8:30 - 15.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 60068713
Telefon: 0661 115(Bürgerservice - Zentrale)
Telefon: 0661 6006-0(Bürgerservice Zentrale)
Telefax: 0661 60068705
Internet
Stichwörter
Sozialamt, Soziale Leistungen, Sozialhilfe
Sachgebiet 5140 - Wohngeld
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Fulda
Linien:- Regionalbahn: Linie Bahnhof Fulda
- Bus: Linie ZOB
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 0661 6006-1090(Für Erstanträge, Bürgerservice Behördenhaus am Schlossgarten)
Telefon: 0661 60068740
Telefon: 0661 115
Telefax: 0661 60068705
E-Mail: wohngeldstelle@landkreis-fulda.de
Internet
Gemeinde Dipperz - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Am Dorfbrunnen 2
36160 Dipperz
(Zufahrt zum Parkplatz über Fuldaer Straße (B 458) zwischen Nr. 26 und 28!)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 19.00 Uhr Dienstag-Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06657 9633-0
Telefax: 06657 9633-40
E-Mail: info@dipperz.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Wohngeldgesetz (WoGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 1 Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
- Wohngeld - Informationen des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohngeldstelle, Wohnung, Wohnungsamt, Mietzuschuss, Wohnbeihilfe, Wohngeldbescheid, Wohngeld, Wohngeldhöhe, Wohngeldgesetz