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    Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde

    Beschreibung

    In Zeiten globalisierter Märkte und transkontinentaler Handelswege stellt die Wahrung der Lebensmittelsicherheit einen essentiellen Bestandteil des Hessischen Verbraucherschutzkonzepts dar. Durch die Überwachung lokal produzierter und gehandelter sowie aus dem Ausland eingeführter Waren können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahrenquellen schützen und gleichzeitig einen bestmöglichen Sicherheitsstandard gewährleisten.

    Das umfassende Überwachungsprinzip from farm to fork- oder vom Feld bis auf den Teller ist ein ganzheitlicher Ansatz zu mehr Lebensmittelsicherheit, der sämtliche Elemente einbezieht , die sich auf die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln auswirken können und zwar an jedem Punkt der Nahrungskette.

    Eine der Hauptaufgaben der Hessischen Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren ausgehend von Lebens- und Futtermitteln, aber auch Bedarfsgegenständen und Kosmetika zu schützen und einer Irreführung und Täuschung der Konsumenten entgegenzuwirken.

    Ist Ihnen ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht aufgefallen oder sind Sie mit einem bedenklichen Bedarfsgegenstand oder Kosmetischen Mittel in Berührung gekommen, sollten Sie immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt Ihre Beschwerde vortragen. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.

    Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sollten Sie jedoch insbesondere dann einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten.
    Für diese Fälle steht Ihnen das Beschwerdeformular unter Verbraucherfenster Hessen zur Verfügung, mit welchem Sie Ihre Feststellungen melden können.

    Ihre Hinweise werden unmittelbar bearbeitet und - sofern erforderlich - an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde zur Einleitung weiterer Maßnahmen übermittelt.

    Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder Sie sich durch seine Zusammensetzung, Aufmachung oder Werbeaussage getäuscht fühlen, können Sie eine Beschwerdeprobe bei der für ihren Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde abgeben.

    Hinweis: Die Verbraucherbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können.

    Bei kühlpflichtigen Lebensmitteln sollte auf einen gekühlten Transport geachtet werden.
     

    Online-Dienst

    Lebensmittelrechtliche Verbraucherbeschwerde

    ID: L100001_390703352

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Basisregistrierung

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung

    Ansprechpartner

    Fachdienst 6300 - Veterinärwesen, Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3

    36043 Fulda

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busverbindung
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 8: Haltestelle Marianum
    • Haltestelle: Busverbindung
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 1 und 9 A/B: Haltestelle Klinikum West
    • Haltestelle: Busverbindung
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 2: Haltestelle Schillerstraße oder Klinikum West
    Postanschrift

    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-6131

    Telefon: 0661 6006-6132

    Telefon: 0661 6006-6133

    Telefax: 0661 6006-6121

    E-Mail: veterinaeramt@landkreis-fulda.de

    Internet

    Formulare

    Lebensmittelrechtliche Verbrauerbeschwerde

    Stichwörter

    Veterinäramt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Sicherung der Beweiskette ist es immer hilfreich, wenn möglichst viele Unterlagen zur Identität der Probe vorgelegt werden (z.B. Kaufbelege, Werbeanzeigen, Originalpackung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Ihnen entstehen keine Kosten oder Gebühren für die Untersuchung der Beschwerdeprobe.

    Hinweis: Jedoch ist auch keine Kostenerstattung für die Beschwerdeprobe (z.B. für den Kaufpreis) möglich.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aktuelle Warnungen und Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter "Lebensmittelwarnung.de".

    Bemerkungen

    Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10.05.2012

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Stichwörter

    Lebensmittelüberwachung, Hygiene, Verbraucher, Verbraucherbeschwerde, Essen, Gesundheitsschutz, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de