Pflegesachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte Erbringung

    Hauswirtschaftshilfe

    Sie werden zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt? Dann können Sie Pflegesachleistungen bis zu einem bestimmten Betrag beantragen. 

    Beschreibung

    Bei häuslicher Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste erbracht.

    Häusliche Pflegehilfe ist auch möglich, wenn die oder der Pflegebedürftige in einer Pflegewohngemeinschaft oder im Haushalt der Pflegeperson lebt, nicht jedoch z.B. im Pflegeheim.

    Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst monatlich

    • bei Pflegegrad 2 Leistungen bis zum Gesamtwert von 689 Euro,
    • bei Pflegegrad 3 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.298 Euro,
    • bei Pflegegrad 4 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.612 Euro und
    • bei Pflegegrad 5 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.995 Euro.

    Werden diese ambulanten Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, können sie mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Im Rahmen dieser Kombinationsleistung wird das Pflegegeld je nach Höhe der bezogenen häuslichen Pflegesachleistungen anteilig ausgezahlt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse.

    Ebenso kann das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

    Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an diese Stellen.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 5130 - Existenzsicherung, Grundsicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9

    36037 Fulda

    (Behördenhaus am Schlossgarten)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Fulda
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Bahnhof Fulda
      • Bus: Linie ZOB

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di., Do. 8:30 - 15.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-1090(Für Erstanträge, Bürgerservice Behördenhaus am Schlossgarten)

    Telefon: 0661 115

    Telefax: 0661 6006-8705

    E-Mail: grundsicherung@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    • Die Pflegesachleistung muss durch einen zugelassenen ambulanten Pflege oder Betreuungsdienst erbracht werden (oder Einzelkräfte), die mit der Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen haben.
    • Pflegegrad 2 bis 5 muss vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag auf Pflegesachleistung bei Ihrer Pflegekasse
    • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer  Pflegekasse 

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grundpflege, Pflegesachleistung, häusliche Pflegehilfe, ambulanter Pflegedienst, hauswirtschaftliche Versorgung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de