Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)

    Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
     Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss für Schulbedarfe in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht..
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen

    Hinweise für Kassel: Bildung und Teilhabe (IES:Kassel, documenta-Stadt)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind nach Wohnort bei Berechtigung aufgrund

    • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II in der Regel das örtliche Jobcenter;
    • Kinderzuschlag oder Wohngeld die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis;
    • Sozialhilfe nach SGB XII die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis als Sozialhilfeträger;
    • Asylbewerberleistungen nach AsylbLG die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis.

    Eine Liste der örtlich zuständigen Stellen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Bildung und Teilhabe, Ausbildungsförderung

    Aktuelles

    Die Abteilung Bildung und Teilhabe und Ausbildungsförderung im Sozialamt bietet Beratung, Unterstützung und finanzielle Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und ermöglicht es ihnen, vielfältige Angebote rund um Kita, Schule, Ausbildung und Freizeit wahrnehmen zu können.

    Beschreibung

    Sie erhalten Beratung und finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsene zur Teilnahme an Angeboten rund um Kita, Schule, Kultur, Sport und Freizeit.
    Außerdem unterstützen und beraten wir Schülerinnen, Schüler und Studierende und stellen in Form von einer Ausbildungsförderung den monatlichen Bedarf für den Lebensunterhalt und die Ausbildung sicher.

    Adresse

    Postanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    Kontakt

    E-Mail: sozialamt@kassel.de

    Kontaktperson

    • Frau Sabine Menger
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: E - Ha
    • Frau Carina Wieckström
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: A - null
    • Frau Petra Tyrasa
    • Frau Petra Danz
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Hb - Mak
    • Frau Tamana Hamdard
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Sn - Z
    • Frau Carolin Engel-Fassing
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: B - D
    • Frau Nora Hanse
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: Mal - Q
    • Frau Claudia Meyer
      Zuständig für
      • Personen, deren Nachname beginnt mit: R - Sm

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
      • Nachweis der Bedürftigkeitdurch Bescheid über Kinderzuschlag
      • Wohngeld
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Anspruchberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II, SGX II oder AsylbLG beziehen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe bereits vom Antrag für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst. Sofern Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.  

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 26.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ALG II, Schülermonatskarte, Jobcenter, Mahlzeit, Teilhabe, Lernförderung, Bildung, hartz 4, Klassenfahrt, Bildungsförderung, Sozialgeld, Familienkasse, Wohngeld, Mittagessen, Schulausstattung, Arbeitslosengeld, Nachhilfe, Teilhabepaket, Kindergeld, Kinderzuschlag, Hort, Wohngeldempfänger, Schulbedarf, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, arbeitslos, Bildungspaket, Hartz IV, Musikunterricht, Sportverein, Musikschule, ALG 2, Schulausflug, Mittagsverpflegung, Bildungsleistung, Ausflüge, Vereinsbeitrag, Fahrkosten, Fahrtkosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English