Jugendleitercard Ausstellung

    Jugendleiter/innen-Card in Hessen (Juleica)

    Beschreibung

    Die Juleica kann jede/r erhalten, die/der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.

    Hinweise für Kassel: Jugendleitercard in Hessen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Hessen kann die Juleica seit dem 01.12.2009 ausschließlich über ein Online-Portal (www.juleica.de) beantragt werden. Die Jugendleiterin / der Jugendleiter füllt das Online-Formular aus und wählt hierbei den Träger aus, für den sie / er (ehrenamtlich) tätig ist. Die Zuordnung zu dem für die Vergabe der Juleica zuständigen Jugendamt erfolgt im System automatisch.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Kinder- und Jugendförderung

    Aktuelles

    Beschreibung

    Vor Ort, erreichbar, für die Interessen von Kindern und Jugendlichen engagiert: die Kinder-und Jugendförderung der Stadt Kassel. Mit vierzehn Kinder- und Jugendzentren, Abenteuerspielplätzen, Kommunaler Schulsozialarbeit an sieben Kasseler Gesamtschulen, dem Kommunalen Jugendbildungswerk, einer Vielzahl von Projekten im Bereich der Kinder-und Jugendbeteiligung, der Demokratieförderung und im Bereich Jugendkultur sowie der aufsuchenden Jugendarbeit und Angeboten in allen Stadtteilen sind wir die Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Jugendgruppen in Kassel.

    Internationale Jugendbegegnungen sowie die Beratungsstelle EURODESK öffnen den Blick über den lokalen Tellerrand und ermöglichen die Förderung sozialer Kompetenzen im europäischen Ausland. Die stadtweiten Ferienspiele im Sommer und andere Ferienangebote unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem sind wir Kooperationspartner vieler freier Träger der Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit und fördern die Arbeit von Jugendverbänden und Jugendgruppen finanziell wie organisatorisch. Die Unterstützung von Erwachsenen, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern ist uns eine Aufgabe.

    Grundsätzlich und besonders in Modellprojekten der Jugendarbeit und als Träger von EU-Förderprogrammen verbinden wir Bildungs- und Freizeitangebote im Sinne eines ganzheitlichen Verständnisses und sind Teil eines abgestimmten Systems Kindertagesstätte-Familie-Jugendarbeit-Schule: Wir unterstützen Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben und bei der Gestaltung gesellschaftlicher Verantwortung.
    Im Rahmen unseres sozialräumlichen Ansatzes arbeiten bei uns Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in Stadtteilteams, in Einrichtungen ebenso wie aufsuchend oder in kooperierenden Schulen. Die Kinder- und Jugendförderung als Abteilung des Jugendamtes der Stadt Kassel setzt sich gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen für die Interessen junger Leute ein und ist dabei in der sozialen Landschaft der Stadt breit vernetzt.

    Zielgruppe/ Kosten/ Dolmetscher
    Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Kosten entstehen keine.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlengasse 1

    34125 Kassel

    Kontakt

    E-Mail: jugendfoerderung@kassel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Ein elektronisches Passfoto. Dieses ist dem Online-Antrag in der vorgegebenen Form beizufügen.

    Das Online-Antragsverfahren sieht ansonsten keine Möglichkeit vor, dem Antrag Bescheinigungen bzw. Nachweise in elektronischer Form beizufügen. Diese sind bei Nachfragen entsprechend der Richtlinie dem freien bzw. öffentlichen Träger in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich sind bei der Antragsstellung keine Fristen zu beachten.
    Wird ein Folgeantrag gestellt, muss dieser innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf der Card erfolgen.
     

    Kosten

    Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung wird daher keine Gebühr erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Freiwilligenarbeit, Juleica, Jugendleiterkarte, Jugendarbeit, freiwilliges öffentliches Amt, Jugendleiter-Card, Vereinsarbeit, Ausweis, Ehrenamt, Bürgerschaftliches Engagement, Jugendleiterinnen-Card, Betreuer, Aufwendungen Betreuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de