Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Beschreibung
Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.
Hinweise für Kassel: Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbe (IES:Kassel, documenta-Stadt)
- Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbe:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Handel, Gewerbe und Gaststätten
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Kontakt
E-Mail: 322.ordauf@kassel.de
Kontaktperson
Frau Silke Giesler
Internet
erforderliche Unterlagen
Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pfandleihe, Pfandvermittler, Pfandsachen, Pfandleihanstalt, Leihhaus, Pfandhaus, Pfänder, Pfandsache, Pfandgläubiger, Kredit, Pfandleiher