Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) Erteilung

    Waffenschein

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

    Hinweise für Kassel: Waffenschein

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Waffen, Jagd und Fischerei

    Aktuelles

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. 

    Kontakt

    E-Mail: ordnung-aufsicht@kassel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

    • Volljährigkeit (18 Jahre),
    • Zuverlässigkeit,
    • Persönliche Eignung, 
    • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
    • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

    * Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Waffenschein, Waffenrecht, Schusswaffen, Waffenpass, Waffe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de