Zweitwohnungsteuer bezahlen
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
- Zweitwohnung / Nebenwohnung anmelden
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.
- Zweitwohnung / Nebenwohnung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Kassel: Zweitwohnungsteuer
- ZweitwohnungsteuerKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
SEPA-Basis-Lastschriftmandat für die Zweitwohnungsteuer online erteilen
Beschreibung
Vervollständigen Sie nachfolgende Daten in unserem Online-Service
- Angaben der zahlungspflichtigen Person(en)
- Angaben der kontoinhabenden Personen(en)
- IBAN und BIC des Zahlungskontos
- Kassenzeichen
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Steuern
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
34117 Kassel
(Obere Königsstraße 8)
Öffnungszeiten
Derzeit finden keine offenen Sprechzeiten statt. Bitte verzichten Sie bei Terminen wenn möglich auf eine Begleitperson.
Kontaktperson
Frau Malin Hustadt
Frau Malgorzata Fischer
Internet
Voraussetzungen
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- BundesmeldegesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.03.2014
Stichwörter
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