Öffentliche Versammlung: anmelden
Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Hinweise für Kassel: Versammlungen/Aufzüge anmelden
- Versammlungen/Aufzüge anmeldenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Jetzt schnell und einfach online anmelden
Beschreibung
- persönliche Daten manuell vervollständigen
- persönliche Daten der verantwortlichen Person vervollständigen
- Daten zur Veranstaltung/zum Aufzug vervollständigen (Datum, Uhrzeit, Teilnehmerzahl, Ort bzw. Streckenverlauf
- ggf. geplante Aktionen (zum Beispiel Straßentheater, Livemusik) eintragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnung-aufsicht@kassel.de
E-Mail: hsog.ordnungsamt@kassel.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
Zahl der Ordner,
voraussichtliche Teilnehmerzahl und
vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Auflauf, Öffentliche Versammlung, Treffen, Zusammenkunft, Ansammlung, Aufzüge, Demonstration, Forum, Demonstrationen