Wahlschein beantragen
Sie möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Wie Sie diesen erhalten, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und wollen an der Wahl per Briefwahl teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie diese Unterlagen beantragen können.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Hinweise für Kassel: Wahlschein beantragen
Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist und am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen möchte, erhält auf Antrag von der Gemeinde einen Wahlschein und die für eine Briefwahl notwendigen Unterlagen.
Ein Wahlscheinantrag finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, Viele Kommunen stellen auch ein elektronisches Antragsformular auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
Auch die Beantragung z.B. durch E-Mail oder Telefax ist zulässig. Hierfür werden folgende Angaben benötigt:
- Alle Vornamen
- Nachname
- Geburtsdatum
- Adresse
Der Wahlschein kann auch persönlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden, eine telefonische Antragsstellung reicht aber nicht aus.
Hinweise für Kassel: Wahlschein/Briefwahl beantragen
- Wahlschein/Briefwahl beantragenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnung).
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Briefwahlbüro/Wahlbehörde
Aktuelles
Das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses ist rechtzeitig vor dem jeweiligen Wahltermin für Sie geöffnet.
Beschreibung
Informationen zur Landtagswahl finden Sie hier.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 787-8510
E-Mail: briefwahl@kassel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung
- schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Voraussetzungen
-
Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
-
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 4 Europawahlgesetz (EuWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 26 Europawahlordnung (EuWO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 27 Bundeswahlordnung (BWO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 13 Abs. 1 Landtagswahlgesetz (LWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 13 Landeswahlordnung (LWO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 9 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 17 Kommunalwahlordnung (KWO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag - verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
- Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Einsenden der Wahlunterlagen ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.
Sind Sie wegen einer Behinderung gehindert, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Wenn man wahlberechtigt, aber nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält man auf Antrag einen Wahlschein
- wenn man nachweist, dass man ohne Verschulden die Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (bis 21. Tag vor der Wahl) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (20. bis 16. Tag vor der Wahl) versäumt hat,
- das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist für einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis oder Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis entstanden ist,
-
oder wenn das Wahlrecht erst im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.
Mit einem Wahlschein kann man auch in jedem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.
Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter
- Wahlen in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 13.05.2022
Stichwörter
Briefwahl, Wahlschein beantragen, Wahlschein ausstellen lassen, Wahlschein zuschicken lassen, Wahl per Post, Wahl per Brief