Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
Beschreibung
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Hinweise für Kassel: Bewohnerparkausweis beantragen (IES:Kassel, documenta-Stadt)
- Bewohnerparkausweis beantragenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
Bewohnerparkausweis online beantragen
Beschreibung
Sie sind aktuell mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet und haben noch keinen gültigen Bewohnerparkausweis für ein von Ihnen zugelassenes oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug zu Ihrer Adresse beantragt.
Erstanträge (auch wenn sich Ihre Anschrift innerhalb der Stadt Kassel geändert hat)
-
nachfolgende Dokumente vollständig fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder einscannen
Bitte den Fahrzeugschein aufgeklappt fotografieren/einscannen,
zusätzlich bei Firmenfahrzeugen oder dauerhafter Nutzung von Fahrzeug eines Dritten die Nutzungsbescheinigung ,
zusätzlich bei Leasingfahrzeugen eine Vollmacht des Leasinggebers - Daten vervollständigen (die Antragstellerdaten sind gemäß dem Personalausweis, d. h. mit allen Vornamen einzutragen)
- Dokumente hochladen
- Gebühr direkt mit paypal, Mastercard, Visacard oder giropay/paydirekt bezahlen
Datenschutz Infoblatt Bewohnerparkausweis
Nach Eingang des elektronischen Antrags zur Austellung des Bewohnerparkausweises erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung. Bei Rückfragen oder unleserlichen Dokumenten melden wir uns bei Ihnen.
Sie erhalten Ihren Bewohnerparkausweis innerhalb der nächsten 7 Werktage per Post.
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Bewohnerparkausweis online verlängern
Beschreibung
Verlängerung
- Daten vervollständigen (die Antragstellerdaten sind gemäß dem Personalausweis, d. h. mit allen Vornamen einzutragen)
Nach Eingang des elektronischen Antrags zur Verlängerung des Bewohnerparkausweises erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung.
Sie erhalten Ihren Bewohnerparkausweis per Post
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Straßenverkehrsbehörde
Aktuelles
Beschreibung
Dienstleistungen des Sachgebietes Straßenverkehrsbehörde
Regelung und Lenkung des Verkehrs auf der zur baulich zur Verfügung stehenden Verkehrsinfrastruktur (Straßen und Wege). Dies erfolgt durch Verkehrszeichen und Wegweiser.
Erteilung von Sondergenehmigungen gem. StVO: Einrichtung von Baustellen und Genehmigung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, Erteilung von Sonderparkberechtigungen für Bewohner, Schwerbehinderte, Handwerker, Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten, Erteilung von zeitlich befristeten Haltverboten bei Umzügen
Im Einzelnen: siehe aktuelle Dienstleistungsübersicht
Adresse
Postanschrift
Friedrichsstraße 36
34117 Kassel
Kontaktperson
Frau Silke Gehrmann
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:
- der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
- die Wohnung wird selbst bewohnt und
- das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).
Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); Anlage zu § 1 GebOSt , Gebühren-Nr. 265
Kosten
Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt mindestens 10,20 Euro und höchstens 30,70 Euro pro Jahr. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, teilt Ihnen die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.10.2016
Stichwörter
Anwohnerparken, Parkausweis für Anwohner, Parkausweis, Parkbevorrechtigung, Anwohnerparkausweis, Bewohnerparken, Parkverbot, Bewohnerparkausweis, Anwohner, Kfz