Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise für Kassel: Anliegerbescheinigung beantragen
- Anliegerbescheinigung beantragenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienst
Anliegerbescheinigung online beantragen
Beschreibung
- vervollständigen Sie manuell Ihre persönlichen Daten
- Grundstücksangaben eingeben:
Anschrift des Grundstücks
Gemarkung
Flur (optional)
Flurstück (optional)
Bitte beachten Sie: Für Grundstücke, die aus mehreren zusammenhängenden Flurstücken bestehen, ist ein Antrag ausreichend. - direkt mit paypal, Mastercard, Visacard oder giropay/paydirekt bezahlen
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Erschließungs- und Beitragsangelegenheiten
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Nicole Czechowski
Herr Harry Metz
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 123-135 Baugesetzbuch (BauGB)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Erschließungsbeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Umlegungsausgleichsleistungen, Straßenausbaubeiträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge