Heizölanlage
Beschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
Hinweise für Kassel: Heizöl, Benzin, Diesel, Altöl und weitere wassergefährdende Stoffe (IES:Kassel, documenta-Stadt)
- Heizöl, Benzin, Diesel, Altöl und weitere wassergefährdende Stoffe:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Ansprechpartner
Stadt Kassel - Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel
Kontaktperson
Herr Thomas Schmidt
Internet
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Hinweise für Kassel: Heizöl, Benzin, Diesel, Altöl und weitere wassergefährdende Stoffe (IES:Kassel, documenta-Stadt)
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Kassel: Heizöl, Benzin, Diesel, Altöl und weitere wassergefährdende Stoffe (IES:Kassel, documenta-Stadt)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
HMUKLV, Heizöltank, Lagerung von Heizöl, Heizöllagerung, Heizöl, Heizölpreis, Heizölanlage