Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztin / Amtsarzt

    Beschreibung

    Die Landkreise und Kreisfreien Städte sind dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Hessen alle Ärztinnen und Ärzte, die in diesen medizinischen Fachdiensten tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher bezeichnete man demgegenüber üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin oder Amtsarzt.)

    Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist u. a., dass sich Amtsärztinnen und Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.

    Amtsärztinnen und Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Krankheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

    · Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst

    · Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe

    · Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten

    · Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst

    · Begutachtungen nach dem SGB XII

    · Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und

    Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

    · Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit,

    Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte

    · Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, z. B. für Gerichte und Ausländerbehörden

    · Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

    · Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

    · Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen

    · Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen

    · Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung

    · Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt

    Hinweise für Kassel: Amtsärztlicher Dienst - Medizinische Abteilung

    Um die Untersuchungen im Auftrag von Behörden durchführen zu können, ist ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist vorwiegend erforderlich.

    Außerdem muss sich Ihr erster Wohnsitz in der Stadt oder im Landkreis Kassel befinden.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gesundheitsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Für Kassel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kassel: Amtsärztlicher Dienst - Medizinische Abteilung

    • Auftragschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
    • Personalausweis
    • verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKGs, Rechnungen, Bescheide von Versorgungsamt oder Versicherungen usw

    Kosten

    Hinweise für Kassel: Amtsärztlicher Dienst - Medizinische Abteilung

    Im Rahmen der Terminvergabe können Sie sich auch über die eventuell auf Sie zukommenden Kosten erkundigen.
     

    Bemerkungen

    Hinweise für Kassel: Amtsärztlicher Dienst - Medizinische Abteilung

    Wie wird begutachtet?

    Im Bereich der sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen im allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrag des örtlichen Sozialhilfeträgers aber auch des überörtlichen Sozialhilfeträgers festgestellt.

    Begutachtungen über die Pflegebedürftigkeit für Personen, die aufgrund fehlender Vorversicherungszeiten noch keinen Anspruch über die Pflegekasse haben und Begutachtungen über Hilfsmittel werden fast ausschließlich im Rahmen von Hausbesuchen erstellt. Bei älteren Menschen führen die zuständigen Ärzte einen Hausbesuch durch. Bei körperlich, geistig und mehrfach nicht wegefähigen Behinderten wird die Begutachtung zusammen mit einer/m Sozialarbeiter/in durchgeführt.

    Die Begutachtungen, die der Amtsärztliche Dienst durchführt, können nur von Behörden bzw. von vergleichbaren Einrichtungen in Auftrag gegeben werden .


     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Vertrauensarzt, Ärztin, Amtsarzt, Mediziner, Gesundheitsamt, Arzt, Gesundheitsbehörde, öffentliches Gesundheitswesen, Amtsärztin, Facharzt, Gesundheitsverwaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de