Impfung Beratung

    Schutzimpfungen

    Beschreibung

    Eine Impfung bietet Schutz vor ansteckenden Krankheiten.

    Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) gibt einmal jährlich Empfehlungen heraus, welche Schutzimpfungen wann im Allgemeinen und für wen im Besonderen sinnvoll sind. Die Empfehlungen der STIKO gelten als wissenschaftlicher Standard. Eine Impfpflicht besteht in Deutschland nicht.

    Nach einer Grundimmunisierung, meist im Säuglings- oder Kleinkindalter, müssen bei vielen Schutzimpfungen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der Impfschutz erhalten bleibt. Einige Impfungen sind auch für spezifische Berufsgruppen oder Personengruppen empfohlen, z. B. für Schwangere.

    Hinweise für Kassel: Impfsprechstunde

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Impfungen führt Ihr Hausarzt bzw. der Kinderarzt durch, Beratungen erfolgen durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Hygienische Dienste

    Aktuelles

    Beschreibung

    Die Sicherstellung hygienischer Verhältnisse in den verschiedensten Lebensbereichen zählt zu den traditionellen und ureigensten Aufgaben des Gesundheitsamtes. Im Gesundheitsamt Region Kassel sind hierfür die hygienischen Dienste zuständig.

    Die hygienischen Dienste bieten vielfältige Beratungsleistungen an und führen zahlreiche Kontroll- und Überwachungsaufgaben durch. Wenn Sie ein hygienisches Problem haben, sind die hygienischen Dienste Ihr Ansprechpartner. Ob eine Wohnung verschimmelt oder vermüllt ist, Insekten oder Nagetiere auftauchen, wo sie nicht hingehören, wir sind zuständig. Trinkwasser sollte klar und geruchfrei sein. Wenn es eigenartig riecht oder verfärbt ist, wenden Sie sich an uns, wir können Ihnen helfen.

    Aber auch wenn Sie sich über Schutzimpfungen für In- und Ausland, Malariavorbeugung für Tropenreisen oder Informationen über Infektionskrankheiten einschließlich sexuell übertragbarer Krankheiten und Aids interessieren, sind wir für Sie da.

    Eine ganze Reihe von Aufgaben nehmen wir wahr, ohne dass Sie im Normalfall etwas davon merken. So überwachen wir Arzt- und Zahnarztpraxen, Altenheime, Krankenhäuser sowie ambulante Pflegedienste und beraten diese in hygienischen Fragen. Wir haben aber auch ein Auge auf die Hygiene in Schulen, Kindergärten und Gemeinschaftseinrichtungen und überwachen die Wasserversorger und die Bäderbetriebe, damit Trinkwasser unser bestgehütetes und sicherstes Lebensmittel bleibt und Sie im Sommer unbesorgt in unseren Schwimmbädern und Badegewässern planschen oder schwimmen gehen können.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmshöher Allee 19-21

    34117 Kassel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Impfung sind:

    • Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung
    • geeigneter Gesundheitszustand der zu impfenden Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich für Impfungen und Beratungen an Ihren Hausarzt oder den Kinderarzt Ihres Kindes, für Beratungen auch an das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Einige Gesundheitsämter führen Impfungen auch selbst durch.

    Tipp: Auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts finden Sie die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission mit den Impfungen, die Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten sollten. Außerdem finden Sie eine Tabelle der Indikations- und Auffrischimpfungen. Die Empfehlungen werden durch Begründungen und Mitteilungen erläutert. Weitere Informationen zum Thema Impfen finden sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.impfen-info.de 

    Welche Impfungen für Reisende wichtig sind, erfahren Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

    Durchgeführte Impfungen werden in einen gelben Impfpass eingetragen. Den Impfpass erhalten Sie vom Haus- oder Kinderarzt.

    Kosten

    Die Kosten für von der STIKO empfohlene Impfungen, mit Ausnahme von Reiseimpfungen, übernimmt die Krankenkasse. Für Reiseimpfungen besteht für die gesetzlichen Krankenkassen keine Pflicht der Kostenübernahme. Zur Klärung der Frage, inwieweit einzelne Krankenkassen als Zusatzleistung die Kosten für eine Reiseimpfung übernehmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.

    Bemerkungen

    Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 04.10.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tuberkulose, Mumps, Epidemie, Auslandsreisen, Vakzination, Diphtherie, Impfkalender, Reise in das Ausland, Tetanus, STIKO, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Infektionsschutz, Gebärmutterhalskrebs, Impfpflicht, Hepatitis B, Prävention, Impfstoff, Schutzimpfung, Reisetipps, Infektionskrankheit, Impfschutz, Grippe, Keuchhusten, Immunisierung, Krankheitserreger, Pocken, Tollwut, FSME, Gesundheitstipps, Lungenentzündung, Meningokokken Typ B, Typhus, Infektionskrankheiten, Masern, Schwerer Durchfall, Hepatitis A, Windpocken, Haemophilus Influenzae Typ B, Kinderlähmung, Meningitis, Impfung, Grippeschutz, Röteln

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de