Kirchenaustritt BescheinigungOnline erledigen

    Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Hinweise für Kassel: Kirchenaustritt

    Online-Dienst

    Online-Antragsservice für den Kirchenaustritt

    ID: L100001_379548107

    Beschreibung

    • vervollständigen Sie manuell Ihre persönlichen Daten
    • direkt mit paypal, Mastercard oder Visacard bezahlen
    • abschließend erhalten Sie einen Link für die Terminvereinbarung 

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Geburten, Sterbefälle und Urkunden

    Aktuelles

    Ansprechpartner zur Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Namensänderungen, nachträgliche Ausstellung von Personenstandsurkunden und Kirchenaustritten

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Kirchenaustritt

    Gesetz zur Regelung des Austritts aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (KRWAG) vom 13.10.2009, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.01.2017 (GVBl.lS.12) I

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Hinweise für Kassel: Kirchenaustritt

    Eine Frist für den Kirchenaustritt existiert nicht.

    Wirksamkeit: wird am gleichen Tag wirksam, an dem Sie die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben haben. Ihre Online-Voranmeldung ist noch keine gültige Austrittserklärung!

    Ende der Kirchensteuerpflicht: Mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Erklärung beim Standesamt persönlich abgegeben haben

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Beurkundung des Kirchenaustritts können Sie die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vornehmen lassen.

    Damit ein Kirchenaustritt im Lohnsteuerabzugsverfahren des Jahres 2012 berücksichtigt werden kann, ist dieser Ihrem Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen. Zu diesem Zweck ist die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011/2012 sowie der Austrittsurkunde erforderlich.

    Ab dem Jahr 2013 werden die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale ausschließlich elektronisch übermittelt. Von Ihrem Kirchenaustritt erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Der Gang zum Finanzamt ist insoweit entbehrlich.
     

    Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Religionsgemeinschaft, Kirchenaustritt, Kirche, Katholisch, Konfession, Kirchensteuer, Religion, Kircheneintritt, Evangelisch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de