Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege

    Unterhaltsheranziehung

    Beschreibung

    Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.

    Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

    Hinweise für Kassel: Unterhaltsheranziehung

    Zuständigkeit

    Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege

    Aktuelles

    Die Abteilung Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Unterstützungsleistungen für behinderte oder pflegebedürftige Personen.

    Beschreibung

    Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Informationen benötigen im Zusammenhang mit Leistungen bei

    • einer Behinderung oder drohenden Behinderung, wie z. B. Frühförderung oder Schulassistenz,
    • Pflegebedürftigkeit, wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst erbracht wird und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken,
    • teilstationärer oder stationärer Pflege, wenn die Leistungen der Pflegekasse für die Bedarfsdeckung nicht ausreichen
    • Bestattungskosten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Unterhaltsheranziehung, Angehörige, Sozialamt, Verwandte, Unterhaltspflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de