Ausweispflicht Befreiung

    Befreiung von der Ausweispflicht

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
       

    Hinweise für Kassel: Befreiung von der Ausweispflicht

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Kassel - Bürgerbüro

    Aktuelles

    Die Mitarbeitenden des Bürgerbüros beraten und unterstützen Sie bei melderechtlichen Angelegenheiten wie Wohnsitz‐Anmeldung und Wohnsitz‐Ummeldung, Beantragung von Ausweisdokumenten und vielem mehr.

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    PA, neuer Personalausweis, Ausweis, ePA, Befreiung, Perso, neu, elektronischer Personalausweis, nPA, Perser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de