Landschaftsschutzgebiete Festsetzung

    Landschaftsschutz

    Beschreibung

    Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

    Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

    • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
    • Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
    • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
    • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
    • besonderen Bedeutung für die Erholung.

    Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

    Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.

    Zuständigkeit

    Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.

    Ansprechpartner

    Bauen und Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Landenhäuser Straße 11

    36367 Wartenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie VB 26

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der barrierefreie Eingang befindet sich auf der hinteren Seite des Rathauses.

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

    Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr

    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 07:30 - 13:00 Uhr

    Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie bitten wir um vorherige Terminvergabe.

    Termine können Sie telefonisch unter der 06641/9698-0 ausmachen oder per E-Mail an die info@gemeinde-wartenberg.de schicken.

    Kontakt

    Telefon: 06641 9698-0

    Telefax: 06641 9698-24

    E-Mail: info@gemeinde-wartenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Lastschriftverfahren, Lastschriftverfahren, SEPA-Überweisung, Rechnung, Überweisung, SEPA-Lastschrift, Überweisung/Zahlschein

    Bankverbindung

    Gemeinde Wartenberg

    Empfänger: Gemeinde Wartenberg

    IBAN: DE47 5199 0000 0001 0062 07

    BIC: GENODE51LBI

    Bankinstitut:

    Gemeinde Wartenberg

    Empfänger: Gemeinde Wartenberg

    IBAN: DE73 5001 0060 0019 7566 03

    BIC: PBNKDEFF

    Bankinstitut:

    Gemeinde Wartenberg

    Empfänger: Gemeinde Wartenberg

    IBAN: DE39 5185 0079 0367 1027 56

    BIC: HELADEF1FRI

    Bankinstitut:

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung), Some(Lastschrift), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Rechnung), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.)), Some(Abbuchung), Some(Barzahlung), Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.))

    Version

    Technisch geändert am 20.10.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Abteilung V - Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schanzenfeldstraße 8

    35578 Wetzlar

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wetzlar, Schanzenfeldstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 12
    • Haltestelle: Wetzlar, Spilburg
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 11

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)

    Telefax: +49 641 303-2197

    E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Naturschutzgebiet, Landschaftsschutz, HMUKLV, Naturschutz, Natur, Landschaftsplanung, Schutzgebiet

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de