Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Beschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Gemeinde Schwalmtal - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr,
Dienstag von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Donnerstag von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06638 9185-14
Telefax: 06638 9185-20
E-Mail: juergen.bittmann@schwalmtal-hessen.de
Kontaktperson
Herr Jürgen Bittmann
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
§ 33 a GewO
Fristen
Hinweise für Schwalmtal
Antragsfrist: 4 Wochen
Kosten
Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.
Hinweise für Schwalmtal
Gebühr 770.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schausteller, Ausstellen, Schaustellung von Personen