Ersatz Einzelbetriebserlaubnis beantragen
Wenn Sie Ihre Einzelbetriebserlaubnis verloren haben, müssen Sie den Verlust umgehend anzeigen und eine neue beantragen.
Beschreibung
Fahrzeuge dürfen am Verkehr auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nur teilnehmen, wenn hierfür eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist. Für ein Fahrzeug ist eine Betriebserlaubnis zu erteilen, wenn es den Vorschriften der StVZO bzw. den einschlägigen europäischen Vorschriften entspricht.
Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
Wenn Sie diese Einzelbetriebserlaubnis verlieren, müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und einen Ersatz beantragen.
In manchen Fällen verlangt die Zulassungsbehörde, dass Sie zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust abgeben.
Wenn Sie das verloren geglaubte Dokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde (Die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.)
Ansprechpartner
Gemeinde Schotten - Zulassungsstelle
Adresse
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
Postfach
63679 Schotten
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 07:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 07:30 - 19:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Samstag 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06044 66-0
E-Mail: buergerbuero@schotten.de
Kontaktperson
Frau Natali Appel
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-39
E-Mail: n.appel@schotten.de
Frau Selina Herget
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-33
E-Mail: s.herget@schotten.de
Frau Katharina Hofmann
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-65
E-Mail: k.hofmann@schotten.de
Frau Helga Kaiser
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-31
E-Mail: h.kaiser@schotten.de
Frau Maybritt Kröher
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-65
E-Mail: m.kroeher@schotten.de
Herr Tom Lakewand
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-39
E-Mail: t.lakewand@schotten.de
Frau Lorena Rötzel
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-62
E-Mail: l.roetzel@schotten.de
Herr Dietmar Weber
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-34
E-Mail: d.weber@schotten.de
Frau Natascha Wick
Postanschrift
Vogelsbergstraße 184
63679 Schotten
Telefon Festnetz: 06044 66-62
E-Mail: n.wick@schotten.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- ggf. bei Verlust: Verlusterklärung; ggf. bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- ggf. vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder technischen Dienstes für den Kraftfahrzeugverkehr
Zusätzlich bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen Ihre Einzelbetriebserlaubnis verloren haben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Ausstellung einer neuen Einzelbetriebserlaubnis müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Fristen
Unverzüglich
Bearbeitungsdauer
Je nach Auslastung der zuständigen Zulassungsbehörde.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 25.08.2022
Stichwörter
Ersatz- Betriebserlaubnis, Verloren, Ausnahmegenehmigung, Einzelbetriebserlaubnis, Genehmigung, Ausnahme, Verlustanzeige, Ersatz, Verlust, Abhandengekommen, Betriebsvorschriften, Nicht typengenehmigte Fahrzeuge