Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schotten - Ordnungsabteilung

    Adresse

    Postanschrift

    Vogelsbergstraße 184

    63679 Schotten

    Kontakt

    Telefon: 06044 66-32

    Telefon: 06044 66-37

    Telefax: 06044 66-89

    E-Mail: ordnungsamt@schotten.de

    Kontaktperson

    • Herr Christian Plößer
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-32

      E-Mail: c.ploesser@schotten.de

    • Frau Anne-Katrin Radmacher
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Telefon Festnetz: 06044 66-37

      E-Mail: a.radmacher@schotten.de

    • Herr Artur Ruppel
      Postanschrift

      Vogelsbergstraße 184

      63679 Schotten

      Fax: 06044 66-89

      Telefon Festnetz: 06044 66-30

      E-Mail: a.ruppel@schotten.de

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • Ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Ggf. Handwerkskarte
    • Ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem behördlichen Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 30,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 23.06.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reisegewerbekarte, Gewerbeordnung, Auslandstätigkeit, Bescheinigung, gewerbliche Tätigkeit im Ausland, Gewerbeangelegenheiten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de