Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen
Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilien. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.
Ansprechpartner
Stadt Schlitz - Allgem. Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06642 970-0
Telefax: 06642 970-55
E-Mail: info@schlitz.de
Internet
Stadt Schlitz - Fachbereich Technische Dienste
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E-Mail: info@schlitz.de
Kontaktperson
Silvia Schneider
Internet
Amt für Bodenmanagement Fulda
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Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 611 535-1000
Telefax: +49 611 327605202
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de
Internet
Amt für Bodenmanagement Fulda -Außenstelle Lauterbach-
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag und Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 611 535-1400
Telefax: +49 611 327605200
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Wenn Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen wollen:
- Sie gehen im Internet auf die Seite des Geoportal Hessen
- Auf der Startseite unter "häufig gestartete Karten" finden Sie die "Liegenschaftskarte Hessen voreingestellt"
- Geoportal HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 01.11.2023
Stichwörter
Geobasisdaten, Liegenschaften, Liegenschaftskarte, Grundstücksgrenze, Grundbuchordnung, Geodaten, Flurstücke, Katasterkarte, Geoinformationen, Grundbuch, Flurstücksgrenze, Flurkarte, ALKIS, Liegenschaftskataster