Bildungsurlaub
Beschreibung
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.
Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter "Bildungsurlaub Hessen".
- Bildungsurlaub Hessen(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Ansprechpartner
Stadt Schlitz - Fachbereich Zentrale Dienste
Adresse
Postanschrift
An der Kirche 4
36110 Schlitz
Öffnungszeiten
Montag 7.30 bis 16.30 Uhr Dienstag 7.30 bis 16.30 Uhr Mittwoch 7.30 bis 18.00 Uhr Donnerstag 7.30 bis 16.30 Uhr Freitag 7.30 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06642 970-0
Telefax: 06642 970-56
E-Mail: info@schlitz.de
Kontaktperson
Steffen Höhl (Fachbereich Zentrale Dienste)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Stichwörter
Fortbildungsurlaub, Weiterbildung, Freistellungsanspruch, bezahlte Freistellung, Bildungsurlaub, Berufsbildung, Bildungsfreistellung, Weiterbildungsurlaub