Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Beschreibung
Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de
Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.
Zuständigkeit
- Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)
Ansprechpartner
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 6906-0
Telefax: +49 611 6906-140
E-Mail: Denkmalamt.Hessen@Denkmalpflege-Hessen.de
Internet
Stadt Schlitz - Allgem. Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06642 970-0
Telefax: 06642 970-55
E-Mail: info@schlitz.de
Internet
Stadt Schlitz - Fachbereich Technische Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr Mittwoch 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06642 970-0
Telefax: 06642 970-55
E-Mail: info@schlitz.de
Kontaktperson
Silvia Schneider
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz ; Denkmalbuch:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
- Verkäufliche Denkmäler in Hessen:(Landesamt für Denkmalpflege)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schlitz: Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Untere Denkmalbehörde für den Bereich der Stadt Schlitz ist das Kreisbauamt in Lauterbach.
Im Fachbereich Technische Dienste der Stadtverwaltung liegt eine Aufstellung der Kulturdenkmäler im Schlitzerland vor.
Gerne sind wir bereit, in den Unterlagen für Sie nachzuschauen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013
Stichwörter
archäologische Flächendenkmale, Kulturlandschaften, städtebauliche Denkmalpflege, Kleindenkmale, Denkmalliste, Denkmalverzeichnis, Denkmalbuch, bewegliche Kulturdenkmale, Gartendenkmalpflege, archäologische Kulturdenkmale, Baudenkmale, Bodendenkmale, Kulturdenkmale, Kunstdenkmale